Grundstückspreise in Steinheim am der Murr 2023

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Die Grundstückspreise in Steinheim am der Murr liegen in mittlerer Lage bei 665 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 891 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 522 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
522€/m2
580€/m2
638€/m2
Mittlere Lage
598€/m2
665€/m2
731€/m2
Gute Lage
729€/m2
810€/m2
891€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Steinheim am der Murr nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 736 € 844 € 1028 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 655 € 751 € 915 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 597 € 684 € 834 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 545 € 625 € 761 €

Grundstückspreise in Steinheim am der Murr unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Steinheim am der Murr ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 475 € 545 € 664 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 580 € 665 € 810 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 696 € 798 € 972 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Steinheim am der Murr nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 10 € 21 € 33 €
Bauerwarungsland 93 € 142 € 192 €
Ungeordnetes Rohbauland 212 € 292 € 372 €
Geordnetes Rohbauland 399 € 425 € 452 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Steinheim am der Murr im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 221 € 254 € 309 €
2002 219 € 251 € 306 €
2003 234 € 268 € 327 €
2004 291 € 333 € 406 €
2005 301 € 345 € 421 €
2006 337 € 386 € 471 €
2007 358 € 410 € 500 €
2008 391 € 448 € 546 €
2009 368 € 422 € 515 €
2010 355 € 407 € 496 €
2011 377 € 433 € 527 €
2012 373 € 428 € 521 €
2013 375 € 430 € 524 €
2014 391 € 448 € 546 €
2015 404 € 463 € 564 €
2016 419 € 481 € 586 €
2017 456 € 523 € 637 €
2018 509 € 584 € 712 €
2019 550 € 631 € 768 €
2020 553 € 634 € 772 €
2021 579 € 664 € 809 €
2022 599 € 687 € 836 €
2023 580 € 665 € 810 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Steinheim am der Murr

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Steinheim am der Murr ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Steinheim am der Murr

Der Bodenwert in Steinheim am der Murr liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 810 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 39%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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