Grundstückspreise in Tamm 2023

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Die Grundstückspreise in Tamm liegen in mittlerer Lage bei 620 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 825 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 513 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
513€/m2
570€/m2
627€/m2
Mittlere Lage
558€/m2
620€/m2
682€/m2
Gute Lage
675€/m2
750€/m2
825€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Tamm nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 723 € 787 € 952 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 644 € 700 € 847 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 587 € 638 € 772 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 535 € 582 € 705 €

Grundstückspreise in Tamm unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Tamm ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 467 € 508 € 615 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 570 € 620 € 750 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 684 € 744 € 900 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Tamm nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 9 € 20 € 31 €
Bauerwarungsland 86 € 133 € 179 €
Ungeordnetes Rohbauland 198 € 272 € 347 €
Geordnetes Rohbauland 372 € 396 € 421 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Tamm im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 217 € 237 € 286 €
2002 215 € 234 € 283 €
2003 230 € 250 € 303 €
2004 286 € 311 € 376 €
2005 296 € 322 € 389 €
2006 331 € 360 € 436 €
2007 351 € 382 € 463 €
2008 384 € 418 € 506 €
2009 362 € 394 € 477 €
2010 349 € 380 € 459 €
2011 371 € 403 € 488 €
2012 367 € 399 € 483 €
2013 368 € 401 € 485 €
2014 384 € 418 € 506 €
2015 397 € 431 € 522 €
2016 412 € 448 € 543 €
2017 448 € 487 € 590 €
2018 501 € 545 € 659 €
2019 541 € 588 € 712 €
2020 543 € 591 € 715 €
2021 569 € 619 € 749 €
2022 588 € 640 € 774 €
2023 570 € 620 € 750 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Tamm

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Tamm ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Tamm

Der Bodenwert in Tamm liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 750 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 31%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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