Grundstückspreise in Telgte 2023

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Die Grundstückspreise in Telgte liegen in mittlerer Lage bei 335 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 473 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 238 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
238€/m2
265€/m2
291€/m2
Mittlere Lage
301€/m2
335€/m2
368€/m2
Gute Lage
387€/m2
430€/m2
473€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Telgte nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 336 € 425 € 546 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 299 € 378 € 485 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 272 € 345 € 442 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 249 € 314 € 404 €

Grundstückspreise in Telgte unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Telgte ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 217 € 274 € 352 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 265 € 335 € 430 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 318 € 402 € 516 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Telgte nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 5 € 11 € 16 €
Bauerwarungsland 46 € 72 € 97 €
Ungeordnetes Rohbauland 107 € 147 € 187 €
Geordnetes Rohbauland 201 € 214 € 227 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Telgte im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 101 € 128 € 164 €
2002 100 € 126 € 162 €
2003 107 € 135 € 173 €
2004 133 € 168 € 215 €
2005 137 € 174 € 223 €
2006 154 € 194 € 250 €
2007 163 € 206 € 265 €
2008 178 € 226 € 290 €
2009 168 € 213 € 273 €
2010 162 € 205 € 263 €
2011 172 € 218 € 280 €
2012 170 € 215 € 276 €
2013 171 € 216 € 278 €
2014 178 € 226 € 290 €
2015 184 € 233 € 299 €
2016 191 € 242 € 311 €
2017 208 € 263 € 338 €
2018 232 € 294 € 378 €
2019 251 € 318 € 408 €
2020 252 € 319 € 410 €
2021 264 € 334 € 429 €
2022 273 € 346 € 444 €
2023 265 € 335 € 430 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Telgte

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Telgte ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Telgte

Der Bodenwert in Telgte liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 430 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 62%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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