Grundstückspreise in Trebur 2023

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Die Grundstückspreise in Trebur liegen in mittlerer Lage bei 480 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 528 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 387 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
387€/m2
430€/m2
473€/m2
Mittlere Lage
432€/m2
480€/m2
528€/m2
Gute Lage
432€/m2
480€/m2
528€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Trebur nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 546 € 609 € 609 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 485 € 542 € 542 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 442 € 494 € 494 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 404 € 451 € 451 €

Grundstückspreise in Trebur unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Trebur ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 352 € 393 € 393 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 430 € 480 € 480 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 516 € 576 € 576 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Trebur nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 7 € 15 € 24 €
Bauerwarungsland 67 € 103 € 139 €
Ungeordnetes Rohbauland 153 € 211 € 268 €
Geordnetes Rohbauland 288 € 307 € 326 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Trebur im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 164 € 183 € 183 €
2002 162 € 181 € 181 €
2003 173 € 194 € 194 €
2004 215 € 240 € 240 €
2005 223 € 249 € 249 €
2006 250 € 279 € 279 €
2007 265 € 296 € 296 €
2008 290 € 323 € 323 €
2009 273 € 305 € 305 €
2010 263 € 294 € 294 €
2011 280 € 312 € 312 €
2012 276 € 309 € 309 €
2013 278 € 310 € 310 €
2014 290 € 324 € 324 €
2015 299 € 334 € 334 €
2016 311 € 347 € 347 €
2017 338 € 377 € 377 €
2018 378 € 421 € 421 €
2019 408 € 455 € 455 €
2020 410 € 457 € 457 €
2021 429 € 479 € 479 €
2022 444 € 495 € 495 €
2023 430 € 480 € 480 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Trebur

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Trebur ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Trebur

Der Bodenwert in Trebur liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 480 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 11%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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