Grundstückspreise in Ubstadt-Weiher 2023

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Die Grundstückspreise in Ubstadt-Weiher liegen in mittlerer Lage bei 320 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 423 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 180 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
180€/m2
200€/m2
220€/m2
Mittlere Lage
288€/m2
320€/m2
352€/m2
Gute Lage
346€/m2
385€/m2
423€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Ubstadt-Weiher nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 254 € 406 € 488 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 225 € 361 € 435 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 206 € 329 € 396 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 188 € 300 € 361 €

Grundstückspreise in Ubstadt-Weiher unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Ubstadt-Weiher ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 164 € 262 € 315 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 200 € 320 € 385 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 240 € 384 € 462 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Ubstadt-Weiher nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 5 € 10 € 16 €
Bauerwarungsland 44 € 68 € 92 €
Ungeordnetes Rohbauland 102 € 140 € 179 €
Geordnetes Rohbauland 192 € 204 € 217 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Ubstadt-Weiher im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 76 € 122 € 147 €
2002 75 € 120 € 145 €
2003 80 € 129 € 155 €
2004 100 € 160 € 193 €
2005 103 € 166 € 200 €
2006 116 € 186 € 224 €
2007 123 € 197 € 237 €
2008 134 € 215 € 259 €
2009 127 € 203 € 244 €
2010 122 € 196 € 236 €
2011 130 € 208 € 250 €
2012 128 € 206 € 248 €
2013 129 € 207 € 249 €
2014 135 € 216 € 259 €
2015 139 € 222 € 268 €
2016 144 € 231 € 278 €
2017 157 € 251 € 303 €
2018 175 € 281 € 338 €
2019 189 € 303 € 365 €
2020 190 € 305 € 367 €
2021 199 € 319 € 384 €
2022 206 € 330 € 397 €
2023 200 € 320 € 385 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Ubstadt-Weiher

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Ubstadt-Weiher ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Ubstadt-Weiher

Der Bodenwert in Ubstadt-Weiher liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 385 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 92%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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