Grundstückspreise in Überherrn 2023

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Die Grundstückspreise in Überherrn liegen in mittlerer Lage bei 125 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 176 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 99 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
99€/m2
110€/m2
121€/m2
Mittlere Lage
112€/m2
125€/m2
137€/m2
Gute Lage
144€/m2
160€/m2
176€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Überherrn nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 139 € 158 € 203 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 124 € 141 € 180 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 113 € 128 € 164 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 103 € 117 € 150 €

Grundstückspreise in Überherrn unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Überherrn ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 90 € 102 € 131 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 110 € 125 € 160 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 132 € 150 € 192 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Überherrn nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 2 € 4 € 6 €
Bauerwarungsland 17 € 26 € 36 €
Ungeordnetes Rohbauland 40 € 55 € 70 €
Geordnetes Rohbauland 75 € 80 € 85 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Überherrn im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 42 € 47 € 61 €
2002 41 € 47 € 60 €
2003 44 € 50 € 64 €
2004 55 € 62 € 80 €
2005 57 € 64 € 83 €
2006 64 € 72 € 93 €
2007 67 € 77 € 98 €
2008 74 € 84 € 107 €
2009 69 € 79 € 101 €
2010 67 € 76 € 98 €
2011 71 € 81 € 104 €
2012 70 € 80 € 103 €
2013 71 € 80 € 103 €
2014 74 € 84 € 108 €
2015 76 € 87 € 111 €
2016 79 € 90 € 115 €
2017 86 € 98 € 125 €
2018 96 € 109 € 140 €
2019 104 € 118 € 151 €
2020 104 € 119 € 152 €
2021 109 € 124 € 159 €
2022 113 € 129 € 165 €
2023 110 € 125 € 160 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Überherrn

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Überherrn ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Überherrn

Der Bodenwert in Überherrn liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 160 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 45%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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