Grundstückspreise in Ueckermünde 2023

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Die Grundstückspreise in Ueckermünde liegen in mittlerer Lage bei 60 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 110 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 27 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
27€/m2
30€/m2
33€/m2
Mittlere Lage
54€/m2
60€/m2
66€/m2
Gute Lage
90€/m2
100€/m2
110€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Ueckermünde nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 38 € 76 € 127 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 33 € 67 € 112 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 30 € 61 € 103 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 28 € 56 € 94 €

Grundstückspreise in Ueckermünde unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Ueckermünde ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 24 € 49 € 82 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 30 € 60 € 100 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 36 € 72 € 120 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Ueckermünde nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 0 € 1 € 3 €
Bauerwarungsland 8 € 12 € 17 €
Ungeordnetes Rohbauland 19 € 26 € 33 €
Geordnetes Rohbauland 36 € 38 € 40 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Ueckermünde im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 11 € 22 € 38 €
2002 11 € 22 € 37 €
2003 12 € 24 € 40 €
2004 15 € 30 € 50 €
2005 15 € 31 € 51 €
2006 17 € 34 € 58 €
2007 18 € 37 € 61 €
2008 20 € 40 € 67 €
2009 19 € 38 € 63 €
2010 18 € 36 € 61 €
2011 19 € 39 € 65 €
2012 19 € 38 € 64 €
2013 19 € 38 € 64 €
2014 20 € 40 € 67 €
2015 20 € 41 € 69 €
2016 21 € 43 € 72 €
2017 23 € 47 € 78 €
2018 26 € 52 € 87 €
2019 28 € 56 € 94 €
2020 28 € 57 € 95 €
2021 29 € 59 € 99 €
2022 30 € 61 € 103 €
2023 30 € 60 € 100 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Ueckermünde

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Ueckermünde ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Ueckermünde

Der Bodenwert in Ueckermünde liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 100 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 233%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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