Grundstückspreise in Uedem 2023

(12)

Die Grundstückspreise in Uedem liegen in mittlerer Lage bei 135 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 154 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 83 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
83€/m2
93€/m2
102€/m2
Mittlere Lage
121€/m2
135€/m2
148€/m2
Gute Lage
126€/m2
140€/m2
154€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Uedem nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 118 € 171 € 177 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 105 € 152 € 158 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 95 € 139 € 144 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 87 € 126 € 131 €

Grundstückspreise in Uedem unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Uedem ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 76 € 110 € 114 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 93 € 135 € 140 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 111 € 162 € 168 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Uedem nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 2 € 4 € 6 €
Bauerwarungsland 18 € 29 € 39 €
Ungeordnetes Rohbauland 43 € 59 € 75 €
Geordnetes Rohbauland 81 € 86 € 91 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Uedem im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 35 € 51 € 53 €
2002 35 € 51 € 52 €
2003 37 € 54 € 56 €
2004 46 € 67 € 70 €
2005 48 € 70 € 72 €
2006 54 € 78 € 81 €
2007 57 € 83 € 86 €
2008 62 € 91 € 94 €
2009 59 € 85 € 89 €
2010 57 € 82 € 85 €
2011 60 € 87 € 91 €
2012 59 € 86 € 90 €
2013 60 € 87 € 90 €
2014 62 € 91 € 94 €
2015 64 € 94 € 97 €
2016 67 € 97 € 101 €
2017 73 € 106 € 110 €
2018 81 € 118 € 123 €
2019 88 € 128 € 132 €
2020 88 € 128 € 133 €
2021 92 € 134 € 139 €
2022 96 € 139 € 144 €
2023 93 € 135 € 140 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Uedem

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Uedem ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Uedem

Der Bodenwert in Uedem liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 140 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 50%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

Ist Ihre Miete noch aktuell?

Kostenloser Immobilienwertrechner

Schnell und kostenlos Ihre Immobilie bewerten
Zurück zum Anfang