Grundstückspreise in Vechta 2023

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Die Grundstückspreise in Vechta liegen in mittlerer Lage bei 225 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 253 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 184 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
184€/m2
205€/m2
225€/m2
Mittlere Lage
202€/m2
225€/m2
247€/m2
Gute Lage
207€/m2
230€/m2
253€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Vechta nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 260 € 285 € 292 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 231 € 254 € 259 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 211 € 231 € 236 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 192 € 211 € 216 €

Grundstückspreise in Vechta unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Vechta ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 168 € 184 € 188 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 205 € 225 € 230 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 246 € 270 € 276 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Vechta nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 3 € 7 € 11 €
Bauerwarungsland 31 € 48 € 65 €
Ungeordnetes Rohbauland 72 € 99 € 126 €
Geordnetes Rohbauland 135 € 144 € 153 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Vechta im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 78 € 86 € 87 €
2002 77 € 85 € 86 €
2003 82 € 90 € 92 €
2004 102 € 112 € 115 €
2005 106 € 116 € 119 €
2006 119 € 130 € 133 €
2007 126 € 138 € 141 €
2008 138 € 151 € 155 €
2009 130 € 143 € 146 €
2010 125 € 137 € 141 €
2011 133 € 146 € 149 €
2012 132 € 144 € 148 €
2013 132 € 145 € 148 €
2014 138 € 151 € 155 €
2015 142 € 156 € 160 €
2016 148 € 162 € 166 €
2017 161 € 177 € 181 €
2018 180 € 197 € 202 €
2019 194 € 213 € 218 €
2020 195 € 214 € 219 €
2021 204 € 224 € 229 €
2022 211 € 232 € 237 €
2023 205 € 225 € 230 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Vechta

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Vechta ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Vechta

Der Bodenwert in Vechta liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 230 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 12%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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