Grundstückspreise in Waldkirch 2023

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Die Grundstückspreise in Waldkirch liegen in mittlerer Lage bei 570 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 627 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 418 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
418€/m2
465€/m2
511€/m2
Mittlere Lage
513€/m2
570€/m2
627€/m2
Gute Lage
513€/m2
570€/m2
627€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Waldkirch nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 590 € 723 € 723 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 525 € 644 € 644 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 478 € 587 € 587 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 437 € 535 € 535 €

Grundstückspreise in Waldkirch unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Waldkirch ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 381 € 467 € 467 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 465 € 570 € 570 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 558 € 684 € 684 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Waldkirch nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 9 € 18 € 28 €
Bauerwarungsland 79 € 122 € 165 €
Ungeordnetes Rohbauland 182 € 250 € 319 €
Geordnetes Rohbauland 342 € 364 € 387 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Waldkirch im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 177 € 217 € 217 €
2002 175 € 215 € 215 €
2003 187 € 230 € 230 €
2004 233 € 286 € 286 €
2005 241 € 296 € 296 €
2006 270 € 331 € 331 €
2007 287 € 351 € 351 €
2008 313 € 384 € 384 €
2009 295 € 362 € 362 €
2010 285 € 349 € 349 €
2011 302 € 371 € 371 €
2012 299 € 367 € 367 €
2013 300 € 368 € 368 €
2014 313 € 384 € 384 €
2015 323 € 397 € 397 €
2016 336 € 412 € 412 €
2017 365 € 448 € 448 €
2018 408 € 501 € 501 €
2019 441 € 541 € 541 €
2020 443 € 543 € 543 €
2021 464 € 569 € 569 €
2022 480 € 588 € 588 €
2023 465 € 570 € 570 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Waldkirch

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Waldkirch ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Waldkirch

Der Bodenwert in Waldkirch liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 570 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 22%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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