Grundstückspreise in Wegberg 2023

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Die Grundstückspreise in Wegberg liegen in mittlerer Lage bei 220 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 242 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 166 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
166€/m2
185€/m2
203€/m2
Mittlere Lage
198€/m2
220€/m2
242€/m2
Gute Lage
198€/m2
220€/m2
242€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Wegberg nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 234 € 279 € 279 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 209 € 248 € 248 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 190 € 226 € 226 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 173 € 206 € 206 €

Grundstückspreise in Wegberg unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Wegberg ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 151 € 180 € 180 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 185 € 220 € 220 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 222 € 264 € 264 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Wegberg nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 3 € 7 € 11 €
Bauerwarungsland 30 € 47 € 63 €
Ungeordnetes Rohbauland 70 € 96 € 123 €
Geordnetes Rohbauland 132 € 140 € 149 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Wegberg im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 70 € 84 € 84 €
2002 69 € 83 € 83 €
2003 74 € 88 € 88 €
2004 92 € 110 € 110 €
2005 96 € 114 € 114 €
2006 107 € 128 € 128 €
2007 114 € 135 € 135 €
2008 124 € 148 € 148 €
2009 117 € 139 € 139 €
2010 113 € 134 € 134 €
2011 120 € 143 € 143 €
2012 119 € 141 € 141 €
2013 119 € 142 € 142 €
2014 124 € 148 € 148 €
2015 128 € 153 € 153 €
2016 133 € 159 € 159 €
2017 145 € 173 € 173 €
2018 162 € 193 € 193 €
2019 175 € 208 € 208 €
2020 176 € 209 € 209 €
2021 184 € 219 € 219 €
2022 191 € 227 € 227 €
2023 185 € 220 € 220 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Wegberg

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Wegberg ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Wegberg

Der Bodenwert in Wegberg liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 220 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 18%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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