Grundstückspreise in Wiesbaden-Biebrich 2023

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Die Grundstückspreise in Wiesbaden-Biebrich liegen in mittlerer Lage bei 900 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 1320 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 652 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
652€/m2
725€/m2
797€/m2
Mittlere Lage
810€/m2
900€/m2
990€/m2
Gute Lage
1.080€/m2
1.200€/m2
1.320€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Wiesbaden-Biebrich nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 920 € 1143 € 1524 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 819 € 1016 € 1355 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 746 € 927 € 1236 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 681 € 846 € 1128 €

Grundstückspreise in Wiesbaden-Biebrich unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Wiesbaden-Biebrich ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 594 € 738 € 983 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 725 € 900 € 1200 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 870 € 1080 € 1440 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Wiesbaden-Biebrich nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 14 € 29 € 45 €
Bauerwarungsland 126 € 193 € 261 €
Ungeordnetes Rohbauland 288 € 396 € 504 €
Geordnetes Rohbauland 540 € 576 € 612 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Wiesbaden-Biebrich im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 277 € 344 € 458 €
2002 273 € 340 € 453 €
2003 293 € 363 € 485 €
2004 363 € 451 € 602 €
2005 376 € 467 € 623 €
2006 421 € 523 € 698 €
2007 447 € 555 € 740 €
2008 489 € 607 € 809 €
2009 461 € 572 € 763 €
2010 444 € 551 € 735 €
2011 472 € 586 € 781 €
2012 467 € 579 € 773 €
2013 469 € 582 € 776 €
2014 489 € 607 € 810 €
2015 505 € 627 € 836 €
2016 524 € 651 € 868 €
2017 570 € 708 € 944 €
2018 637 € 791 € 1054 €
2019 688 € 854 € 1139 €
2020 691 € 858 € 1144 €
2021 724 € 899 € 1199 €
2022 749 € 929 € 1239 €
2023 725 € 900 € 1200 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Wiesbaden-Biebrich

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Wiesbaden-Biebrich ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Wiesbaden-Biebrich

Der Bodenwert in Wiesbaden-Biebrich liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 1200 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 65%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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