A (28) | B (52) | C (5) | D (19) | E (22) | F (34) | G (30) | H (14) | I (12) | J (2) | K (34) | L (17) | M (22) | N (20) | O (7) | P (14) | Q (1) | R (24) | S (32) | T (22) | U (8) | V (15) | W (23) | X (1) | Z (7)

Was versteht man unter Discounted Cash Flow (DCF)?

Inhaltsverzeichnis

Unter dem Verfahren des Discounted Cash Flow (kurz DCF) versteht man ein Ertragswertverfahren, das sich an Prognosen orientiert. Eine allgemein gültige Interpretation oder Definition des Begriffs „Cash Flow“ gibt es, Stand heute, noch nicht. Seinen Ursprung und auch seine Berechtigung hat das DCF in der Betriebswirtschaftslehre, genauer in der Investitionsrechnung, der Bilanzierung und Rechnungslegung. Darüber hinaus findet das Verfahren in der Unternehmensbewertung Anwendung. 



Für die Marktwertermittlung von Grundstücken gibt es bis dato kein allgemein anerkanntes DCF-Verfahren. Die Anwendung völlig verschiedener Discounted Cash Flow Verfahren bringt generell eine große Differenz in den Ergebnissen mit sich. 



In seiner mathematischen Form entspricht das DCF dem in der ImmoWertV geregelten mehrperiodischen Ertragswertverfahren, das damit jedoch keinesfalls gleichgesetzt werden darf. Der Unterschied besteht vor allem darin, dass im allgemeingültigen Ertragswertverfahren (auf English: rental method) die in der Zukunft generierten als prognostizierte Erträge angesetzt werden. Dieses Vorgehen wird im Angelsächsischen auch als forecasting valuation bezeichnet. Um die Umrechnung der Erträge auf die gegenwärtigen Kapitalwerte vornehmen zu können, muss ein analytisch abgeleiteter Diskontierungszinssatz, herangezogen werden. Das bedeutet die Diskontierung der zukünftigen Erträge auf den Zeitpunkt der Berechnung. Damit wird analytisch 

  • die Inflation (vor allem in Bezug auf Alterswertminderung und Grundstückstransaktionskosten), 
  • das sektorale und regionale Risikopotential der Immobilie, 

und vieles mehr berücksichtigt.

WEITERFÜHRENDE LINKS

Dieser Expertenartikel wurde mit großer Sorgfalt von der Immoportal.com Redaktion geprüft. Unser Anspruch ist es, fachlich fundiertes Wissen zu veröffentlichen. Dennoch kann es sein, dass inhaltliche Fehler nicht entdeckt wurden oder der Inhalt nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand entspricht. Finden Sie Fehler, freuen wir uns, wenn Sie uns Bescheid geben. Wir werden die Informationen dann umgehend berichtigen.
Zurück zum Anfang