A (28) | B (52) | C (5) | D (19) | E (22) | F (34) | G (30) | H (14) | I (12) | J (2) | K (34) | L (17) | M (22) | N (20) | O (7) | P (14) | Q (1) | R (24) | S (32) | T (22) | U (8) | V (15) | W (23) | X (1) | Z (7)

Was versteht man unter Wohnsitz?

Inhaltsverzeichnis

Bei einem Wohnsitz handelt es sich um die ständige Niederlassung bzw. den Mittelpunkt einer natürlichen Person, der im Melderegister verzeichnet ist. Mit ihm wird der Gerichtsstand einer Person bestimmt. Auch ein Doppelwohnsitz ist zulässig der sich in Haupt- und Zweitwohnsitz aufteilt. Die Ausübung des Wahlrechts ist nur am Hauptwohnsitz zulässig. Außerdem werden hier alle amtlichen Anträge (z. B. Ausstellung eines Personalausweises/Reisepasses) vorgenommen.

Weiterführende Links

Dieser Expertenartikel wurde mit großer Sorgfalt von der Immoportal.com Redaktion geprüft. Unser Anspruch ist es, fachlich fundiertes Wissen zu veröffentlichen. Dennoch kann es sein, dass inhaltliche Fehler nicht entdeckt wurden oder der Inhalt nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand entspricht. Finden Sie Fehler, freuen wir uns, wenn Sie uns Bescheid geben. Wir werden die Informationen dann umgehend berichtigen.
Zurück zum Anfang