Was versteht man unter Wohnsitz?
Bei einem Wohnsitz handelt es sich um die ständige Niederlassung bzw. den Mittelpunkt einer natürlichen Person, der im Melderegister verzeichnet ist. Mit ihm wird der Gerichtsstand einer Person bestimmt. Auch ein Doppelwohnsitz ist zulässig der sich in Haupt- und Zweitwohnsitz aufteilt. Die Ausübung des Wahlrechts ist nur am Hauptwohnsitz zulässig. Außerdem werden hier alle amtlichen Anträge (z. B. Ausstellung eines Personalausweises/Reisepasses) vorgenommen.