Was bedeutet Nutzungsfläche?
Was ist die Nutzungsfläche?
Laut DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen - Teil 1: Hochbau) ist die Nutzungsfläche der Anteil der Nettoraumfläche (NRF), der der Zweckbestimmung des Bauwerks dient. Nicht zur Nutzungsfläche zählen somit die Verkehrsfläche (VF), die Technikfläche (TF) und die Konstruktionsgrundfläche (KGF).
Anders formuliert kann die Nutzungsfläche definiert werden als die Summe aller Grundflächen der nutzbaren Räume in allen Grundrissebenen, die der wesentlichen Zweckbestimmung des Bauwerks dienen.
Nutzungsfläche oder Nutzfläche?
Bis 2016 wurde die Nutzungsfläche (NUF) nach DIN 277 als Nutzfläche (NF) bezeichnet. Heute ist der Begriff Nutzfläche eigentlich veraltet, wird aber dennoch häufig synonym für Nutzungsfläche benutzt.
Welche Räume gehören zur Nutzungsfläche?
Gemäß DIN 277 zählen folgende Räume zur Nutzungsfläche:
- Räume für Wohnen und Aufenthalt (NUF 1): zum Beispiel Küchen, Wohnräume, Ruheräume, Gemeinschaftsräume, Pausenräume
- Räume für Büroarbeit (NUF 2): zum Beispiel Großraumbüros, Aufsichtsräume, Konstruktionsräume, Schalterräume
- Räume für Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Forschung und Entwicklung (NUF 3): zum Beispiel Labore, gewerbliche Küchen, Räume für Tierhaltung
- Räume für Lagern, Verteilen und Verkaufen (NUF 4): zum Beispiel Silos, Kühlräume, Archive, Lagerräume, Verkaufsräume, Messeräume
- Räume für Bildung, Unterricht und Kultur (NUF 5): zum Beispiel Bibliotheksräume, Hörsäle, Bühnenräume, Zuschauerräume in Kinos, Proberäume, Sporträume
- Räume für Heilen und Pflegen (NUF 6): zum Beispiel Operationsräume, Intensivpflegeräume, Bettenräume, Behandlungsräume
- Räume für sonstige Nutzungen (NUF 7): zum Beispiel Sanitärräume, Schutzräume, Garagen, Fahrradräume, Abstellräume, Müllsammelräume, Abstellflächen
Gut zu wissen |
Bewegungsflächen innerhalb von Räumen sind nicht als Verkehrsfläche (VF) anzusehen, sondern ebenfalls der Nutzungsfläche zuzuordnen; wie zum Beispiel die Bewegungsflächen zwischen Maschinen in Werkhallen. Bei wechselnder Nutzung von Flächen werden diese der Teilfläche mit der überwiegenden Nutzung zugeordnet – es sei denn, der Raum wird ständig anders genutzt als ursprünglich vorgesehen. In diesem Fall wird die Fläche der vorgesehenen hauptsächlichen Nutzung zugeordnet. |
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Wie berechne ich die Nutzungsfläche?
Die Nutzungsfläche ergibt sich aus der Summe der Quadratmeter aller Räume, die gemäß DIN 277 der Nutzfläche zugeordnet werden. Zur Berechnung müssen die lichten Maße zwischen den Baukonstruktionen in der Höhe der Oberkante der Boden- und Deckenbeläge verwendet werden. Unberücksichtigt bleiben dabei unter anderem:
- Vor- und Rücksprünge konstruktiver oder gestalterischer Art
- Fuß- und Sockelleisten
Besteht ein Bauprojekt aus mehreren Bauwerken oder Bauabschnitten, die funktional, räumlich oder wirtschaftlich abgrenzbar sind, müssen die Nutzungsflächen getrennt berechnet werden.
Wie genau die Ermittlung der Nutzungsfläche ausfällt, hängt vom Stand der Bauplanung und den entsprechenden Planungsunterlagen ab. Es sollte bei der Berechnung deshalb angegeben werden, auf Basis welcher Planungsunterlagen sie erstellt wurde.
Hinweis |
Die Nutzungsflächen können gegebenenfalls auch als Mengen- und Bezugseinheit für die Ermittlung der Baukosten nach DIN 276 (Kosten im Bauwesen) verwendet werden – zu speziellen Untergliederungen der Kostengruppen. |