A (28) | B (52) | C (5) | D (19) | E (22) | F (34) | G (30) | H (14) | I (12) | J (2) | K (34) | L (17) | M (22) | N (20) | O (7) | P (14) | Q (1) | R (24) | S (32) | T (22) | U (8) | V (15) | W (23) | X (1) | Z (7)

Was bedeutet Brutto-Rauminhalt?

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Bruttorauminhalt?

Der Bruttorauminhalt (BRI) gibt das Volumen eines Gebäudes inklusive Wände, Decken, Bauwerkssohle und Dach an. Die Berechnung des Bruttorauminhaltes erfolgt nach DIN 277 und berücksichtigt alle Geschosse – auch das Dachgeschoss, egal, ob es ausgebaut ist oder nicht.

Was gehört zum Brutto-Rauminhalt?

In den Brutto-Rauminhalt werden

  • die Wände inklusive Putz,
  • die Decken und
  • das Dach inklusive Dachbelag mit einberechnet.

Der BRI setzt sich somit aus dem Netto-Rauminhalt, sprich dem Volumen über der Netto-Grundfläche und dem Konstruktions-Rauminhalt, also dem Volumen über der Konstruktions-Grundfläche zusammen.

Hinweis Nicht alle Rauminhalte über der Brutto-Grundfläche (= Konstruktions-Grundfläche plus Netto-Grundfläche) werden zum Brutto-Rauminhalt hinzugezählt! Ausgenommen sind zum Beispiel nicht überdachte Terrassen.

Was zählt nicht zum Brutto-Rauminhalt (BRI)?

Manche Elemente und Bereiche werden nicht mit in den Brutto-Rauminhalt einberechnet. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Rauminhalte über nicht voll umschlossenen und nicht überdeckten Fläche, wie beispielsweise ein traditioneller Balkon
  • Dachüberstände
  • Dachaufbauten wie Lichtkuppeln oder Dachgauben, die kleiner als ein Kubikmeter sind
  • Einzel- und Streifenfundamente
  • Tiefgründungen
  • Licht und Luftschächte, die kleiner als ein Kubikmeter sind
  • Lüftungsschächte oder -rohre und Schornsteinköpfe, die über den Dachbelag hinausragen
  • Sonnenschutzanlagen, die auskragen
  • Untergeordnete Bauteile wie Lisenen, Gesimse oder Pilaster

Ist umbauter Raum gleich Brutto-Rauminhalt?

Nein, umbauter Raum (UR) und Brutto-Rauminhalt (BRI) sind zwei verschiedene Dinge. Die Begrifflichkeiten werden zwar oft synonym benutzt, da sie beide das Volumen eines Gebäudes angeben, aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsweise weichen die Volumen-Werte jedoch voneinander ab. Zum Beispiel wird in den umbauten Raum ein unausgebautes Dachgeschoss nicht mit einberechnet. Ebenso wenig Decken, Wände, Dachbelag, Putz und Bodenplatte des Kellers.

Ein weiterer wichtiger Unterschied: Für die Berechnung des umbauten Raums wird ein festgelegter geschossspezifischer Faktor herangezogen:

  • Erd- und Obergeschoss: 2,8
  • Dachgeschoss: 1,9
  • Keller: 2,4

Für Immobilien, die vor 1924 gebaut wurden, gelten andere Faktoren.

Beim Brutto-Rauminhalt hingegen wird nicht mit einem geschossspezifischen Faktor, sondern mit der tatsächlichen zugehörigen Höhe gerechnet, also den vertikalen Abständen zwischen den Oberflächen der Deckenbeläge. Beim Kellergeschoss beziehungsweise dem Geschoss über der Bauwerkssohle wird von der Unterseite der konstruktiven Bauwerkssohle bis zur Oberfläche des Deckenbelags des darüber liegenden Geschosses gemessen und beim Dachgeschoss von der Oberfläche des Deckenbelags bis zur Oberkante des Dachbelags.

Gut zu wissen Der Begriff umbauter Raum war bis 2005 in der DIN 277 definiert. Dann wurde er durch den Begriff Brutto-Rauminhalt abgelöst. Trotzdem existiert der Begriff weiterhin, da der Wert des Brutto-Rauminhaltes für andere Angelegenheiten von Bedeutung ist als der des Brutto-Rauminhalts.

Wie berechne ich den Brutto-Rauminhalt?

Gemäß DIN 277 wird der Brutto-Rauminhalt (BRI) berechnet, indem zunächst alle Brutto-Grundflächen mit den jeweils zugehörigen Höhen multipliziert und anschließend addiert werden (zum Beispiel: BRI = (Brutto-Grundfläche EG x zugehörige Höhe) + (Brutto-Grundfläche OG x zugehörige Höhe) + …).

Bezüglich der zugehörigen Höhen gilt:

  • Normale Geschosse: Die zugehörige Höhe ist der lotrechte Abstand zwischen den Oberflächen der Fußbodenkonstruktionen – also zum Beispiel von Oberkante Fußbodenkonstruktion 1. OG bis Oberkante Fußbodenkonstruktion 2. OG.
  • Unterstes Geschoss – das Geschoss direkt über der Bauwerkssohle: Die zugehörige Höhe ist der lotrechte Abstand zwischen Unterkante der konstruktiven Bauwerkssohle bis zur Oberfläche der Fußbodenkonstruktion des darüber liegenden Geschosses.
  • Dachgeschoss: Die zugehörige Höhe ist der lotrechte Abstand zwischen Oberkante Fußbodenkonstruktion und Oberfläche der Dachhaut.

Wichtiger Hinweis

Für detailliertere Informationen und eine valide Berechnung des Brutto-Rauminhaltes sollte die DIN 277 eingesehen oder ein Experte beauftragt werden. Die hier gemachten Angaben dienen nur als Orientierung.

Dieser Expertenartikel wurde mit großer Sorgfalt von der Immoportal.com Redaktion geprüft. Unser Anspruch ist es, fachlich fundiertes Wissen zu veröffentlichen. Dennoch kann es sein, dass inhaltliche Fehler nicht entdeckt wurden oder der Inhalt nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand entspricht. Finden Sie Fehler, freuen wir uns, wenn Sie uns Bescheid geben. Wir werden die Informationen dann umgehend berichtigen.
Zurück zum Anfang