Energieausweis fürs Haus: Pflichten, Kosten, Aussteller
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis, auch Energiepass genannt, ist ein Dokument, das Auskunft über den energetischen Zustand, sprich die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt. Je nach Art des Energieausweises, ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, ist die Höhe des tatsächlichen oder des mutmaßlichen Energieverbrauchs eines Hauses angegeben. Neben den Energiekennwerten des Hauses enthält der Energieausweis eine Vielzahl weiterer Angaben sowie Empfehlungen zur Haussanierung. Seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. November 2020 müssen zum Beispiel die Treibhausgasemissionen genannt werden, die sich aus dem Primärenergieverbrauch beziehungsweise -bedarf ergeben.
Der Energieausweis umfasst immer fünf Seiten, unabhängig davon, um welche Art es sich handelt - ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Im folgenden ein Überblick über den Aufbau und Inhalt eines Energieausweises:
Energieausweis Seite | Inhalt |
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Seite 1 | Art des Energieausweises, Registriernummer, grundlegende Gebäudedaten (Adresse, Baujahr, Infos zu den Energieträgern für Warmwasser und Heizung etc.) |
Seite 2 | Vordruck für den Bedarfsausweis: Übersicht zum berechneten Energiebedarf des Gebäudes, veranschaulicht mittels Farbskala (Grün bedeutet sehr energieeffizient, Rot bedeutet wenig energieeffizient); beim Verbrauchsausweis bleibt diese Seite leer |
Seite 3 | Vordruck für den Verbrauchsausweis: Verbrauchserfassung und Vergleichswerte, veranschaulicht mittels Farbskala (Grün bedeutet sehr energieeffizient, Rot bedeutet wenig energieeffizient); beim Bedarfsausweis bleibt diese Seite leer |
Seite 4 | Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung; diese trägt der Aussteller individuell ein |
Seite 5 | Allgemeine Erläuterung von Fachbegriffen |
Gut zu wissen | Vor Mai 2014 ausgestellte Wärmebedarfsausweise oder Energiepässe, die nach der Energieeinsparverordnung als Energieausweise anerkannt wurden, dürfen Sie in der damals gültigen Form weiterverwenden, vorausgesetzt sie sind nicht älter als 10 Jahre. |
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Was bedeuten die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis?
Neben den Angaben über den energetischen Ist-Zustand eines Hauses enthält der Energieausweis auch erste Modernisierungsempfehlungen, die firmen- und produktneutral sind. Sollen tatsächlich Maßnahmen umgesetzt werden, wird in der Regel eine weitergehende Beratung und Planung notwendig. Im Rahmen der “Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude” können dafür Fördergelder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Allerdings nur von Fachkräften, die für das Programm antragsberechtigt sind. Bevor Sie jemanden beauftragen, sollten Sie nach dieser Berechtigung fragen.
Warum ist ein Energieausweis notwendig?
Für Neubauten ist der Energieausweis in Deutschland bereits seit 2002 Pflicht, für den Bestand wurde er ab 2008 schrittweise verbindlich eingeführt. Die aktuell geltenden Regeln zum Energieausweis sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausgeführt. Das Dokument spielt nicht nur beim Neubau eine wichtige Rolle. So zählt der Energieausweis zu den notwendigen Unterlagen beim Hausverkauf, beim Wohnungsverkauf, der Vermietung und der Verpachtung und spätestens bei der Besichtigung den Miet- oder Kaufinteressenten gezeigt werden.
Potenzielle Käufer und Mieter haben mit dem Energieausweis die Möglichkeit, Häuser beziehungsweise Wohnungen energetisch zu vergleichen, den jeweiligen Objektzustand und anfallende Energiekosten einzuschätzen und die Erkenntnisse mit in die Kaufentscheidung beziehungsweise Mitentscheidung einfließen zu lassen.
Achtung! | Der Energieausweis bezieht sich in der Regel auf das gesamte Gebäude, auch bei einem Mehrfamilienhaus. Das kann zu Irritationen führen, wenn für eine Dachgeschosswohnung somit der gleiche Energieausweis vorgelegt wird, wie für eine Erdgeschosswohnung, obwohl der Energieverbrauch wahrscheinlich sehr unterschiedlich ist. Es gibt deshalb auch die Möglichkeit, einen Energieausweis für eine oder mehrere Wohneinheiten ausstellen zu lassen. |
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Ausnahmen von der Energieausweispflicht
Keine Regel ohne Ausnahmen, das gilt auch für die Energieausweispflicht. Für folgende Häuser wird kein Energieausweis benötigt:
- kleine Gebäude mit maximal 50 Quadratmetern Nutzfläche
- Wohngebäude, die für weniger als vier Monate Nutzungsdauer bestimmt sind (z. B. Ferienhäuser)
- Wohngebäude, die nur für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind und der zu erwartende Energieverbrauch weniger als ein Viertel des zu erwartenden Energieverbrauchs bei einer ganzjährigen Nutzung beträgt
- denkmalgeschützte Gebäude
- Häuser, die abgerissen werden sollen
Ebenfalls von der Pflicht zum Energieausweis ausgenommen sind:
- Gebäude, die gar keine Energie verbrauchen
- Kirchen oder andere Gebäude für religiöse Ausübungen
- handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude, in denen bei unter zwölf Grad Celsius gearbeitet wird oder die weniger als vier Monate beheizt beziehungsweise weniger als zwei Monate gekühlt werden
- Betriebsgebäude, die nach ihrem Verwendungszweck großflächig und über lange Zeit offen gehalten werden müssen
- Betriebsgebäude, die überwiegend zur Haltung und Aufzucht von Tieren dienen
- Unterglasanlagen und Kulturräume für die Aufzucht, die Vermehrung und den Verkauf von Pflanzen
- Zelte und Traglufthallen
- Gebäude, die für wiederholtes Aufstellen und Zerlegen bestimmt sind
- provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von maximal zwei Jahren
- unterirdische Bauten
Die zwei Energieausweis-Arten: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Energieausweis ist nicht gleich Energieausweis, es gibt zwei verschiedene Arten: den Energieverbrauchsausweis und den Energiebedarfsausweis.
Der Energieverbrauchsausweis
Der Energieverbrauchsausweis, kurz Verbrauchsausweis, gibt Auskunft über die tatsächliche Energieverbrauch der Bewohner und Bewohnerinnen. Der Verbrauch wird anhand der Heizkosten- oder anderen geeigneten Verbrauchsmessungen der letzten drei Abrechnungsperioden aufgelistet, wobei das Ende des Abrechnungszeitraums höchstens 18 Monate zurückliegen darf. Grundlage des Verbrauchsausweises ist also der tatsächliche Verbrauch.
Der Energiebedarfsausweis
Für den Energiebedarfsausweis, kurz Bedarfsausweis, wird eine Analyse des Hauses erstellt. Der Aussteller des Bedarfsausweises trägt dazu eine Vielzahl an technischen Kennwerten zusammen – von Dach, Wänden, Heizung und Fenstern – und berechnet daraus den Energiebedarf, den das Haus wegen seiner Bauweise theoretisch hat.
Für einen noch genaueren Bedarfsausweis kann man den so berechneten Energiebedarf mit den erhobenen Verbrauchswerten abgleichen lassen.
Wann braucht man welchen Energieausweis?
Für Neubauten ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben, bei gebrauchten Immobilien haben Eigentümer oft die freie Wahl. Ein Verbrauchsausweis kann allerdings nur dann erstellt werden, wenn Nutzerdaten der Bewohner vorliegen. Sind weniger als drei Abrechnungsperioden vorhanden, wie zum Beispiel bei längeren Leerständen, wird ein Bedarfsausweis benötigt.
Für unsanierte Häuser mit maximal vier Wohneinheiten wird ebenfalls ein Bedarfsausweis benötigt, wenn der Bauantrag für das Gebäude vor dem 1. November 1977 gestellt und somit nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten wurde. Umfassen solche Altbauten mehr als vier Wohneinheiten, kann zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden. Das ist auch der Fall, wenn bei einem vor November 1977 gebauten kleinerem Haus entweder schon beim Bau selbst oder im Zuge von Modernisierungen das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht wurde.
Ein Überblick, wann welcher Energieausweis möglich ist:
Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis | |
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Neubau | ✓ | ✗ |
Gebrauchtes Haus, 3 Abrechnungsperioden vorhanden | ✓ | ✓ |
Gebrauchtes Haus, weniger als 3 Abrechnungsperioden vorhanden | ✓ | ✗ |
Haus mit Bauantrag vor 1. Nov.1977, max. 4 Wohneinheiten, unsaniert | ✓ | ✗ |
Haus mit Bauantrag vor 1. Nov 1977, max. 4 Wohneinheiten, nach Standard der Wärmeschutzverordnung 1977 gebaut oder saniert | ✓ | ✓ |
Haus mit Bauantrag vor 1. Nov.1977, mehr als 4 Wohneinheiten, unsaniert | ✓ | ✓ |
Welchen Energieausweis für Hausverkauf?
Besteht Wahlfreiheit, stellt sich die Frage, welcher Energieausweis für den Hausverkauf besser ist: der Bedarfsausweis oder der Verbrauchsausweis? Beziehungsweise welcher Energieausweis bringt die besseren Verkaufschancen und damit den besseren Verkaufspreis mit sich? Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht. Man muss immer individuell schauen, denn beide Energieausweise haben ihre Vor- und Nachteile:
Energieausweis | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|
Bedarfsausweis | Die ermittelten Kennwerte sind losgelöst vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner. | Es gibt keine einheitliche Berechnungsmethode. Die Genauigkeit und die Aussagekraft des Ausweises hängen somit stark von der Gewissenhaftigkeit des Ausstellers ab. Günstige Angebote fallen möglicherweise weniger genau aus. |
Verbrauchsausweis | Die Datenerhebung ist normalerweise wesentlich einfacher, sodass es zu weniger Fehlern kommt. Der Verbrauchsausweis ist deshalb oft die billigere Variante. Die gemessenen Verbrauchszahlen werden über Klimafaktoren auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. Dadurch führen beispielsweise besonders harte Winter nicht zu einer schlechteren Bewertung des Gebäudes. | Die Kennwerte hängen zum einen vom individuellen Heiz- oder auch Lüftungsverhalten der Bewohner ab und zum anderen davon, wie oft sie zu Hause sind. Leerstände im Gebäude und die Anzahl der im Gebäude wohnenden Personen werden nicht erfasst. Das kann die Ergebnisse verfälschen. |
Abweichungen bei unterschiedlichen Ausstellern
Da es keine einheitlichen Berechnungsmethoden gibt, können bei identischen Gebäuden je nach Aussteller des Energieausweises sehr unterschiedliche Werte herauskommen: Bei Bedarfsausweisen gibt es Unterschiede von bis zu 108 Prozent je Aussteller, bei Verbrauchsausweisen fallen die Unterschiede etwas geringer aus. Hier betragen sie bis zu 26 Prozent.
Verbrauchsausweis liefert niedrigere Werte
Der Verbrauchsausweis ist nicht nur preiswerter, sondern liefert im Durchschnitt auch geringere Energiekennwerte als der Bedarfsausweis. Für den Hausverkäufer ist das ein Pluspunkt, da das Haus mit einer besseren Energiebilanz beworben werden kann. Trotzdem empfehlen Experten meist den Bedarfsausweis, da sich damit der energetische Zustand des Hauses sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung und Wertsteigerung der Immobilie genauer darstellen lassen. Der Verbrauchsausweis kann Sinn machen, wenn es schnell gehen muss, da weniger Daten benötigt werden.
Wichtig! | Trotz Energieausweis kann nicht eindeutig auf die künftig zu erwartenden Energiekosten eines Hauses geschlossen werden. Egal ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, die Werte geben immer nur eine Orientierung. |
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Wer stellt einen Energieausweis fürs Haus aus?
Ein Energieausweis darf gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur von Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen und Berufspraxis ausgestellt werden. Dazu zählen zum Beispiel:
- Architekten und Innenarchitekten
- Bauingenieure
- Bautechniker
- Physiker
- Handwerker
- Schornsteinfeger
Sie benötigen eine der folgenden Zusatzqualifikationen, um einen Energieausweis ausstellen zu dürfen:
- Studienschwerpunkt energiesparendes Bauen
- Nach einem Studium ohne den Schwerpunkt energiesparendes Bauen: zwei Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Anlagentechnik oder Bau
- Öffentliche Bestellung als Sachverständiger im Bereich energiesparendes Bauen, Bau oder Anlagentechnik im Hochbau
- Abschluss einer Fortbildung im Bereich energiesparendes Bauen
Das Problem: Es gibt kein amtliches Zertifikat der Zulassung. Lassen Sie sich deshalb vom Aussteller des Energieausweises schriftlich bestätigen, dass er das Dokument ausstellen darf. Bedenken Sie dabei jedoch, dass die Berechtigung noch nichts über die Qualifikation aussagt. Am besten vergleichen Sie im Voraus verschiedene Angebote, informieren sich über die jeweilige Fachkenntnis und stellen sicher, dass die ausstellende Person eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die für eventuell entstehende Ansprüche aufkommt, wenn der Ausweis fehlerhaft ist.
Achtung! | Als Laie dürfen Sie keinen Energieausweis selbst erstellen. Das vorsätzliche oder fahrlässige Ausstellen von Energieausweisen oder Modernisierungsempfehlungen ohne Berechtigung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld bestraft werden. |
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Gut zu wissen | Möchten Sie eine Wohnung und kein Haus verkaufen, liegt bei der Hausverwaltung meistens ein Energieausweis vor. Falls nicht, beantragen Sie die Ausstellung eines Energieausweises in der Eigentümerversammlung beantragen. |
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Energieausweis: Muss der Aussteller das Haus besichtigen?
Energieausweis-Aussteller müssen das Haus nicht besichtigen oder begehen, um einen Energieausweis ausstellen zu können. Sie benötigen von Ihnen allerdings alle erforderlichen Daten und aussagekräftige Fotos vom Haus. Hat der Aussteller begründete Zweifel an der Richtigkeit der Daten, darf er diese nicht verwenden. Er ist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Datenblätter der technischen Anlagen können helfen.
Aber: Auch wenn ein Ortstermin keine Pflicht ist, sollten Sie den Aussteller sich das Haus trotzdem vor Ort anschauen lassen. Der Energieausweis bekommt dadurch eine höhere Qualität und Aussagekraft. Vor allem, wenn Sie zusätzlich zum Energieausweis eine Energieberatung haben möchten, die sowieso an einen Vor-Ort-Termin geknüpft ist, macht es Sinn, den Aussteller auch die Datenaufnahme für den Energieausweis vor Ort machen zu lassen.
Energieausweis fürs Haus: So finden Sie seriöse Aussteller
Leider gibt es keine vollständige Liste mit Ausstellern von Energieausweisen. Im Internet können Sie zwar einzelne Aussteller und Portale mit mehreren Ausstellern finden, aber diese Einträge beruhen in aller Regel auf Selbstauskünften, die nicht geprüft wurden.
Zuverlässigere Kontakte finden Sie …
- in der Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme. Die Qualifikation der darin aufgenommenen Aussteller wird regelmäßig geprüft.
- in der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Um hier gelistet zu werden, müssen die Aussteller nachweisen, dass sie die Qualifikationsanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Energieausweise erfüllen.
- in der Architektenkammer des jeweiligen Bundeslandes. Dort können Sie in der Regel nach Energieberater oder Energieberaterin filtern.
Wichtig! | Planen Sie eine Modernisierung Ihres Hauses, sollten Sie beim Energieausweis-Ausstellers auf jeden Fall darauf achten, dass dieser dazu berechtigt ist, die Bestätigung auszustellen, die Sie für den Antrag von KfW-Fördermitteln benötigen. Bei Ausstellern der Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme ist das der Fall. |
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Immer wieder gibt es Firmen, die mit dem Ausstellen eines Energieausweises schnell Geld verdienen möchten und deshalb ungenau vorgehen. Bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden, sollten Sie deshalb prüfen, ob Ihnen folgende Leistungen ausdrücklich zugesichert werden:
- Vertrag mit genauer Leistungsbeschreibung
- Erklärung, auf welcher Grundlage der Anbieter zur Ausstellung von Energieausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz berechtigt ist
- Berufshaftpflichtversicherung, die bei fehlerhaft ausgestellten Ausweis eventuell entstehende Ansprüche abdecken kann
- Datenschutz für alle übermittelten und errechneten Daten
Wie viel kostet ein Energieausweis fürs Haus?
Die Kosten für einen Energieausweis fallen sehr unterschiedlich aus. Zum einen kommt es darauf an, wie komplex das Haus sowie seine energieverbrauchenden und energieproduzierenden Anlagen sind. Zum anderen spielt die Art des Ausweises eine Rolle; ob ein einfacher Verbrauchsausweis genügt oder ein aufwendiger Bedarfsausweis erforderlich ist. Und nicht zuletzt hängt der Preis vom Aussteller ab.
Ein Energiebedarfsausweis ist in der Regel teurer als ein Energieverbrauchsausweis, da hierfür zahlreiche Informationen über das Gebäude eingeholt werden müssen und ein Termin vor Ort empfehlenswert ist. Er kostet in der Regel mindestens 400 Euro bis 600 Euro. Bei sehr aufwendigen Berechnungen können Bedarfsausweise sogar über 1000 Euro kosten.
Verbrauchsausweise hingegen werden online schon ab 70 Euro angeboten. Angebote darunter sind wenig seriös, vor allem, wenn die Daten online selbst eingetragen werden sollen. Es ist wahrscheinlich, dass diese bei einem solchen Preis nicht fachmännisch geprüft werden.
Gut zu wissen | Seit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) haben es wenig seriöse Anbieter schwerer, Energieausweise online zu günstig anzubieten. Der Grund: Mit dem GEG gelten strengere Sorgfaltspflichten für die Aussteller. Werden die vom Hauseigentümer bereitgestellten Daten unzureichend geprüft, droht ein Bußgeld. |
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Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist grundsätzlich 10 Jahre lang gültig, es sei denn
- in dem Energieausweis wurden bestimmte Mindestangaben nicht gemacht.
- der Energieausweis wurde von einer nicht zugelassenen Person erstellt.
- es wurden energetisch relevante Veränderungen am Haus vorgenommen.
Ältere Ausweise wie der Energieausweis, der Energiebedarfsausweis und der Gebäudeenergiepass sind ebenfalls 10 Jahre lang gültig, wenn sie den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen.
Energieausweis fürs Haus: Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen beziehungsweise neu vermieten möchte, benötigt einen Energieausweis. Die wichtigsten Kennwerte daraus müssen Sie schon in der Immobilienanzeige nennen:
- Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Endenergiebedarfswert oder Endenergieverbrauchswert
- Baujahr (bei Wohngebäuden)
- wesentliche Energieträger der Heizung
- Energieeffizienzklasse
Sollte für einen Altbau noch kein Energieausweis vorhanden sein, können Sie die Daten nachreichen. Spätestens bei der Haus- oder Wohnungsbesichtigung müssen Sie dann aber einen Energieausweis oder eine Kopie vorlegen. Nach Unterzeichnung des Kauf- oder Mietvertrags wird der Ausweis übergeben.
FAQ – Häufige Fragen zum Energieausweis fürs Haus
Ein Energieausweis ist für viele Gebäude Pflicht, so auch für die meisten Häuser, die auf übliche Temperaturen beheizt werden sollen. Als Eigentümer benötigen Sie den Energieausweis bei Fertigstellung des Hauses oder spätestens dann, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. Die Vorgaben zum Energieausweis sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Vor November 2020 fand man diese in der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Wie viel ein Energieausweis kostet, hängt unter anderem von der Art des Ausweises ab – ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis. Die Erstellung eines Verbrauchsausweises kostet relativ wenig. Online-Angebote finden Sie ab 70 Euro, Angebote darunter sind selten seriös. Ein Bedarfsausweis hingegen kostet mindestens 400 bis 600 Euro. Dabei gilt: Je größer und komplexer das Haus und die Energieerzeugungsanlagen sind, desto höher sind die Kosten für den Energieausweis.
Bei einem verbrauchsbasierten Energieausweis müssen Sie für den kompletten Ablauf mit mindestens ein bis zwei Werktagen rechnen. Einen Bedarfsausweis zu bekommen dauert länger. Wie lange genau es dauert, einen Energieausweis zu bekommen hängt von vielen Faktoren ab; nicht nur davon ob Sie einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis benötigen, sondern auch davon ob Sie alles online erledigen oder einen Vor-Ort-Termin mit dem Aussteller vereinbaren, ob Sie alle notwendigen Unterlagen parat haben oder diese erst zusammensuchen müssen und davon, wie groß und komplex Ihr Haus und die Energieerzeugungsanlagen sind.
Der Schornsteinfeger darf in der Regel nur dann einen Energieausweis ausstellen, wenn er eine erforderliche Zusatzausbildung abgeschlossen hat.
Bestandsgebäude, die ab 1978 erbaut wurden, nach der Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 saniert wurden oder mindestens fünf Wohneinheiten haben, benötigen nicht zwingend einen Bedarfsausweis, es genügt ein Verbrauchsausweis. Außer es handelt sich um einen Neubau oder es sind weniger als drei Abrechnungsperioden vorhanden. Gar keinen Energieausweis braucht man zum Beispiel für denkmalgeschützte Gebäude.
Wenn Sie als Eigentümer Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen möchten und keinen gültigen Energieausweise vorlegen können, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Auch wenn der Energieausweis fehlerhaft ist, kann es sein, dass Sie zahlen müssen. Ganz verzichten können Sie auf einen Energieausweis nur in wenigen Fällen, zum Beispiel, wenn das Haus unter Denkmalschutz steht. Solange Sie Ihre Immobilie weder verkaufen noch neu vermieten, benötigen Sie keinen Energieausweis.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass die zuständigen Behörden in den Bundesländern überprüfen, ob ein Energieausweis für ein Gebäude vorliegt oder nicht und ob dieser korrekt ausgestellt wurde. Dies passiert stichprobenartig. Wer keinen Energieausweis vorlegen kann, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen – es sei denn, das Gebäude ist von der Energieausweispflicht ausgenommen. Auch für fehlerhafte Ausweise können Bußgelder erhoben werden.
Nicht für jedes Gebäude braucht man einen Energieausweis. Für Gebäude mit maximal 50 Quadratmetern Nutzfläche braucht man zum Beispiel keinen Energieausweis. Ebenso wenig für Wohngebäude, die nur für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten im Jahr bestimmt sind. Dazu zählen zum Beispiel Ferienhäuser und Ferienwohnungen.
Ist ein Energieausweis für das Haus oder die Wohnung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschrieben, kann man bei Neuvermietung oder Verkauf nicht darauf verzichten. Ignorieren Sie die Energieausweispflicht, müssen Sie mit hohen Bußgeldern rechnen, wenn Sie angezeigt oder kontrolliert werden.
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