Elementarschadenversicherung – so schützen Sie sich vor finanziellem Ruin
Viele Hausbesitzer haben bisher die Risiken, die beispielsweise von Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau aus der Kanalisation ausgehen, verdrängt oder unterschätzt. Doch angesichts der steigenden Zahl von Unwetterereignissen steigt nun das Bewusstsein für Elementarschäden. Das ist wichtig, denn die meisten Gebäudeeigentümer mit dem Kauf oder Bau ihrer eigenen vier Wände die größte Investition ihres Lebens auf sich genommen, die geschützt werden sollte.
Was sind Elementarschäden?
Elementarschäden sind die unmittelbare Einwirkung von Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch.
Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn
- eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder
- Witterungsniederschläge oder
- ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge der ersten beiden Punkte die Überflutung verursacht haben.
Rückstau liegt vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus den innerhalb des Gebäudes liegenden
- Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Einrichtungen,
- Rohren der Regenentwässerung in das Gebäude eindringt.
Achtung! | Dies gilt nur, wenn eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben. Eine normale Rohrverstopfung fällt nicht unter diesen Punkt. |
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Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
- Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein.
Erdfall ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. Versichert sind auch Schäden durch
- von Dächern herabstürzende Schnee- oder Eismassen (Dachlawinen);
- Bäume oder Äste, die durch Schneedruck auf versicherte Sachen oder auf Gebäude fallen, in denen sich versicherte Sachen befinden.
Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen. Versichert sind auch Schäden durch die Druckwelle, die beim Abgang entsteht.
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen.
Deckt eine Wohngebäudeversicherung auch Elementarschäden ab?
Eine Wohngebäudeversicherung deckt nicht automatisch Elementarschäden mit ab. Es ist wichtig, den Baustein „weitere Elementargefahren“ bei der Beratung anzusprechen und zu erklären. Es handelt sich um ein kostenpflichtiges Produkt, was zusätzlich mitversichert wird.
Welche Schäden deckt die Elementarversicherung ab und welche nicht?
Die Elementarversicherung deckt Schäden durch unmittelbare Einwirkung der zuvor genannten Gefahren ab. Sollte es bei starkem Regen durch Verschleiß oder Materialfehler in das Haus reintropfen, fällt dies nicht unter den Versicherungsschutz. Zudem zählen Schäden durch Hagelkörner oder Orkane nicht zum Deckungsumfang der Elementarversicherung. Bei Schäden dieser Art greift der Baustein Sturm/Hagel.
Wann lohnt sich eine Elementarschadenversicherung?
Eine Elementarversicherung lohnt sich in jedem Fall, wenn Sie die Gefahr für diese Schäden nicht selbst tragen können oder möchten. Auch gewässerferne Orte können bei Starkregen gefährdet werden oder ein Erdbeben erleiden. Unterschätzen Sie das Risiko nicht. Wer zum Beispiel im Dachgeschoss wohnt, denkt schnell, er sei von solchen Risiken nicht betroffen. Doch leider vergessen viele ihren Hausrat im Keller – wie Waschmaschine, Wäschetrockner und Heimwerkergeräte. Dieser Hausrat wäre bei einer Überschwemmung als Erstes betroffen. Je nach Region ist das Risiko für Naturgefahren und (finanzielle) Folgeschäden dabei unterschiedlich hoch.
Wie viel kostet eine Elementarschadenversicherung?
Der Beitrag für die Elementarversicherung ist sehr unterschiedlich, da es sich auch an der Versicherungssumme orientiert. Zudem kommen weitere Faktoren dazu wie Gefährdungsklassen und Selbstbeteiligungen. Bei hohen Gefährdungsklassen kommen Zuschläge hinzu, da hier das Risiko eines Elementarschadens besonders hoch ist. Zu den Kosten einer Elementarschadenversicherung kann deshalb keine pauschale Angabe gemacht werden, jedes Angebot wird individuell ausgerechnet.
Exkurs: ZÜRS und Gefährdungsklassen
Bereits 2001 hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen – kurz ZÜRS – entwickelt. Das Geoinformationssystem dient zur Einschätzung von Naturgefahren und weist vier Gefährdungsklassen aus:
- GK 1: nach gegenwärtiger Datenlage nicht von Hochwasser größerer Gewässer betroffen
- GK2: Hochwasser seltener als einmal in 100 Jahren, insbesondere Flächen, die bei einem sogenannten „extremen Hochwasser“ ebenfalls überflutet sein können
- GK3: Hochwasser einmal in zehn bis 100 Jahren
- GK4: Hochwasser mindestens einmal in zehn Jahren
Auf was ist bei einem Vertrag über eine Elementarversicherung zu achten?
Wichtig ist es zu kontrollieren, ob alle Punkte mitversichert sind. Je nach Gesellschaft gibt es verschiedene Regelungen, sodass Überschwemmungen oder Erdbeben einzeln zusätzlich mitversichert werden müssen. Nicht jede Gesellschaft hat alles in einem Paket mitversichert. Zudem ist es wichtig zu prüfen, ob eine Selbstbeteiligung und Wartezeit vorliegen und ob diese besprochen wurden.
Wann sollte eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden und ab wann greift sie?
Der Baustein für die Elementarschäden kann jederzeit abgeschlossen werden, auch nach einem gravierenden Wetterereignis. Wann der Versicherungsschutz greift, ist abhängig vom jeweiligen Versicherer. Wichtig ist es beim Versicherungsabschluss Vorschäden zu erwähnen, wenn das Gebäude schon einmal betroffen war.
Dürfen Versicherer eine Elementarschadenversicherung ablehnen?
So wie Kunden das Recht haben, Versicherungsanträge zu widerrufen, haben auch Versicherer das Recht, Anträge abzulehnen. Das ist auch bei dem Baustein „weitere Elementargefahren“ möglich. Ein Grund dafür wäre zum Beispiel eine hohe Gefährdungsklasse, bei der der Versicherer das Risiko nicht tragen möchte.
Was können Sie tun, wenn die Elementarversicherung den Schaden nicht zahlt?
Bei Ablehnung eines Schadens ist es wichtig, die Begründung zu analysieren. Hat der Versicherer eventuell Recht? Oder liegt ein Fehler vor? Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie im Recht sind und nicht der Versicherer, empfiehlt es sich, mit dem Versicherer zu kommunizieren und um erneute oder genauere Prüfung zu bitten. Falls noch nicht alle Unterlagen dem Versicherer vorliegen, sollten Sie weitere Nachweise einreichen. Sollte dies zu keiner Lösung führen und Sie sich weiterhin benachteiligt fühlen, können Sie sich auf eigene Kosten eine Gegenmeinung von einem anderen Sachverständigen einholen.
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