Kein Sonnenlicht: Wie hoch darf mein Nachbar seine Hecke wachsen lassen?
Hoch hinaus: Wer bestimmt die Höhe der Nachbarhecke?
Wie hoch darf die Hecke vom Nachbargrundstück werden? Spätestens dann, wenn der eigene Garten plötzlich im Schatten liegt, ist das eine ernst gemeinte Frage. Dabei gibt es zwei Kriterien, die festlegen, wie hoch eine Hecke sein darf. Und die hängen davon ab, wo Sie wohnen und wie weit die Hecke von Ihrem Grundstück entfernt steht.
Das Nachbarrecht ist dabei keine leichte Angelegenheit und gestaltet sich auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Daher ist die Frage, wie hoch der Nachbar seine Hecke wachsen lassen darf, auch nicht so einfach zu beantworten. Wer herausfinden will, welche Rechte er hat, kann in diesen vier Quellen die rechtlichen Grundlagen nachlesen:
- Im Bürgerlichen Gesetzbuch: In den Paragraphen 903 – 924 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet sich schon mal Grundlegendes zum Nachbarrecht. Hier geht es aber vor allem um Bauvorhaben über die Grundstücksgrenze hinweg, um überhängende Zweige und Früchte, Notwegerecht, Grenzziehung, Zäune und Hecken. Die Höhe einer möglichen Hecke ist hier allerdings nicht genau notiert.
- Im Landes-Nachbarrecht: Wer eine detailliertere Antwort sucht, findet die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer in den unterschiedlichen Landes-Nachbarrechts-Gesetzen (NGR). Hier sind beispielsweise Mindestabstände für Bäume und Sträucher von Grundstücksgrenzen klar definiert, auch Verjährungsfristen werden angegeben. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern sind hier oft groß.
- In der Landesbauordnung: Die Landesbauordnung hilft oft, Nachbarschaftsstreitereien zu schlichten. Hier ist unter anderem notiert, welche Abstände für Häuser und Garagen von Grundstücksgrenzen und von vorhandenen Nachbarhäusern einzuhalten sind. Auch zur Höhe von Hecken und Zäunen finden sich hier Informationen.
- In der Ortssatzung: Wie Hecken und Zäune gestaltet werden sollen, dazu finden sich auch Angaben in der jeweiligen Ortssatzung.
Auch das Grundbuch gibt Auskunft über Nachbarrechte. Die dort festgelegten Rechte bleiben auch beim Eigentümerwechsel bestehen – es sei denn, die Nachbarn verzichten ausdrücklich darauf.
Gut zu wissen | Über die Rechte und Pflichten gibt es in diesen vier Quellen viel zu erfahren. Allerdings muss man wissen, dass Nachbarrecht zum Privatrecht gehört. Das heißt, dass keine Behörde die Einhaltung der Vorschriften überwacht. Nachbarn ist es damit freigestellt, ob sie die Regeln beachten oder einvernehmlich vom Gesetz abweichende Vereinbarungen treffen. |
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Allgemeine Vorschriften über die Höhe von Hecken
Wer eine Hecke pflanzen will, sollte auch die allgemeinen Vorschriften kennen, die es für Hecken gibt. Zunächst einmal dürfen Hecken nie direkt auf der Grundstücksgrenze gepflanzt werden. Sie müssen Grenzabstände einhalten. Diese betragen – es sei denn sie sind regional anders ausgewiesen – in der Regel 50 Zentimeter, wenn sie nicht höher als zwei Meter wachsen.
Gut zu wissen |
Je höher die Hecke, desto größer müssen die Grenzabstände sein. |
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Wie hoch eine Hecke bei welchem Grenzabstand sein darf, ist im jeweiligen Nachbarrechtsgesetz jedes einzelnen Bundeslands festgeschrieben. Je weiter weg die Hecke von der Grenze gepflanzt ist, desto höher darf sie normalerweise auch wachsen. In der Rechtsprechung wird aber davon ausgegangen, dass eine geschlossene Pflanzenwand nicht höher als drei bis vier Meter sein sollte. Ist die Hecke höher, könnte die Regelung für Bäume auf sie angewandt werden.
Überschreitet die Hecke des Nachbarn aber die zulässige Höhe, können Sie von ihm verlangen, dass er die Hecke auf die zulässige Höhe zurückschneidet. In manchen Bundesländern verjährt dieser Rückschnittanspruch allerdings nach einer gewissen Zeit, meistens nach fünf Jahren. Wenn Sie also in ein Haus ziehen und die Hecke des Nachbarn ist schon seit Jahrzehnten höher als erlaubt, wird es schwierig, einen Rückschnitt einzufordern. In diesem Fall sollten Sie das Gespräch mit dem Nachbarn suchen und ihn bitten, die Hecke zurückzuschneiden.
Wenn Sie einen Rückschnitt bei Ihrem Nachbarn einfordern wollen, müssen Sie natürlich auch dafür sorgen, dass auf Ihrem Grundstück alle Regelungen eingehalten werden. Sind die Hecken oder Zäune auf Ihrem Grundstück höher als zulässig, dann darf auch Ihr Nachbar bis zur Höhe Ihrer Hecke seine Hecke wachsen lassen. So hat es das Landgericht Koblenz entschieden.
Streit an der Hecke: An wen kann ich mich bei Streitigkeiten wenden?
Die Justizministerien der einzelnen Länder informieren in Broschüren oder im Internet über Nachbarrechtsgesetze und Schiedsverfahren. Diese können auf den jeweiligen Webseiten eingesehen oder heruntergeladen werden.
Die örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltungen informieren zudem über öffentlich-rechtliche Vorschriften, beispielsweise Bauvorschriften, Bebauungspläne, Abstands- und Gestaltungsvorschriften. Auch das zuständige Bauamt kann hierzu Auskunft geben. Informationen zu Schieds- und Gütestellen gibt es auch beim Amtsgericht oder bei der Gemeindeverwaltung.
Bei der Grundbuchstelle des zuständigen Amtsgerichts können Sie außerdem Einsicht ins Grundbuch nehmen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Darüber hinaus kann natürlich auch immer ein Rechtsanwalt weiterhelfen.
Doch nicht nur die Höhe der Hecke kann unter Nachbarn zu Streit führen. Auch überhängende Zweige von Bäumen sorgen oft für Ärger. Ab wann und ob Sie sie abschneiden dürfen – auch dazu gibt es Regelungen.
Es wuchert aus Nachbars Garten: Ab wann darf ich überhängende Zweige abschneiden?
Wenn Zweige vom Baum des Nachbarn auf das eigene Grundstück überhängen, kann das ärgerlich sein. Denn auch Blätter, Früchte oder Nüsse fallen dann unerwünscht auf Ihre Seite herüber und machen Dreck, um den Sie sich kümmern müssen. Bevor Sie aber gleich zur Säge greifen, sollten Sie natürlich als erstes das Gespräch mit dem Nachbarn suchen und ihn auffordern, die Zweige innerhalb einer bestimmten Frist zurückzuschneiden.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es hierzu: „Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstückes eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.“
Erst wenn der Nachbar nicht auf die von Ihnen gesetzte Frist reagiert, haben Sie das Recht, die Zweige abzuschneiden. Nehmen Sie den Beschnitt nicht selbst vor, sondern beauftragen einen Gartenbaubetrieb mit den Arbeiten, so können Sie sich die Kosten dafür von Ihrem Nachbarn erstatten lassen – allerdings nur, wenn die überhängenden Zweige Ihr Grundstück tatsächlich beeinträchtigen. Ob dem so ist, müsste ein Sachverständiger prüfen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht dazu nämlich: „Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.“
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