Carport bauen: Brauche ich eine Baugenehmigung?

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Carport: Kann ich nur Bauen mit Baugenehmigung?

Im Prinzip ja. Ob Anbau, Garage oder größere Gartenhäuser – für fast alle Bauvorhaben brauchen Sie in Deutschland eine Baugenehmigung. So auch für den Carport. Der Bau eines Unterstellplatzes aus Pfeilern und Dach ist genehmigungspflichtig – mit ein paar Ausnahmen. Denn je nachdem, in welchem Bundesland Sie wohnen, könnte der Bau unter Umständen genehmigungsfrei sein. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, können Sie in den Landesbauordnungen der Bundesländer und in den lokalen und regionalen Satzungen der Kommunen und Landkreise nachlesen. Der Aufwand lohnt, denn er könnte Ihnen manch einen Behördengang ersparen.

Wann ist der Bau eines Carports genehmigungsfrei?

Größe und Standort eines Carports – das sind die zwei Faktoren, die darüber entscheiden, ob Sie eine Baugenehmigung brauchen oder nicht. Dabei geht es bei der Größe vor allem um die Wandhöhe und die Grundfläche.

Beim Standort wird im Baurecht unterschieden zwischen dem „Innenbereich“ und „Außenbereich“. Zum Innenbereich zählen laut Baugesetzbuch Gebiete „im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ (§ 34 BauGB). Dem Außenbereich werden dagegen alle Flächen und Grundstücke zugeordnet, die außerhalb von zusammenhängenden Bebauungen liegen (§ 35 BauGB). Daher ist es im Innenbereich unter Umständen möglich, einen Carport ohne Baugenehmigung zu errichten – wenn die vorgeschriebene Größe nicht überschritten wird. Im Außenbereich ist das fast ausgeschlossen. Hierfür ist immer eine Baugenehmigung nötig.

Bevor Sie einen Bau planen, sollten Sie deshalb immer vorab den Bebauungsplan Ihrer Kommune anschauen. Hier finden Sie alle Vorschriften und Regeln für das Bauen von Carports, Garagen oder Stellplätzen. Sollten Sie in einem Innenbereich einen Carport bauen wollen, können Sie hier schon einmal nachsehen, ob Ihr Bauvorhaben in Ihrem Bundesland vielleicht ohnehin genehmigungsfrei ist.

Achtung: Carports werden in den Landesbauordnungen nicht gesondert aufgeführt. Sie zählen zu den Garagen und überdachten Stellplätzen.

Carport bauen: In welchem Land gelten welche Regeln?

Tatsächlich handhaben die Bundesländer die Regelungen beim Bau eines Carports unterschiedlich. Hier ein Überblick:

Bundesland

Keine Baugenehmigung brauchen Sie für…

Baden-Württemberg

Garagen sowie überdachte Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern und einer Grundfläche von bis zu 30 Quadratmetern

Bayern

Garagen und überdachte Stellplätze mit einer Fläche von bis zu 50 Quadratmetern

Berlin

Garagen, überdachte Stellplätze und überdachte Abstellplätze für Fahrräder sowie dazugehörige Abstellräume mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern je Wand und einer Bruttogrundfläche von bis zu 30 Quadratmetern

Brandenburg

oberirdische Garagen und überdachte

Abstellplätze für Fahrräder mit jeweils nur einem Geschoss und nicht mehr als

100 Quadratmetern Grundfläche sowie für

Garagen einschließlich überdachter Stellplätze

und überdachte Abstellplätze für Fahrräder mit

einer mittleren Wandhöhe bis zu drei Metern und einer Bruttogrundfläche bis zu 50 Quadratmetern

Bremen

Garagen sowie überdachte Stellplätze mit

einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern und einer Bruttogrundfläche von bis zu 50 Quadratmetern je Baugrundstück

Hamburg

Garagen mit einer Wandhöhe von bis zu drei Metern und einer Bruttogrundfläche von bis zu 50 Quadratmetern pro zugehörigem Hauptgebäude

Hessen

Garagen einschließlich Abstellraum, Gebäude zum Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen und Hilfsfahrzeugen mit bis zu 50 Quadratmetern Grundfläche einschließlich Zufahrten mit nicht mehr als 200 Quadratmetern Grundfläche

Mecklenburg-Vorpommern

Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern und einer Bruttogrundfläche von bis zu 30 Quadratmetern

Niedersachsen

Bis zu zwei Garagen (auch mit Abstellraum) mit jeweils nicht mehr als 30 Quadratmetern Grundfläche auf einem Baugrundstück sowie deren Zufahrten

Nordrhein-Westfalen

Garagen und überdachte Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu drei Metern und einer Bruttogrundfläche bis zu insgesamt 30 Quadratmetern

Rheinland-Pfalz

Garagen, überdachte Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder mit bis zu 50 Quadratmetern Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe der Außenwände

von jeweils nicht mehr als 3,20 Metern. Bei Wänden mit Giebeln darf der First nicht höher als vier Meter sein.

Saarland

Garagen (einschließlich Abstellraum) mit einer

mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern und bis zu 36 Quadratmetern Bruttogrundfläche

Sachsen

Garagen einschließlich überdachter Stellplätze

mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern und einer Bruttogrundfläche von bis zu 50 Quadratmetern je Grundstück

Sachsen-Anhalt

Garagen und überdachte Stellplätze mit

einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern und einer Grundfläche von bis zu 50 Quadratmetern

Schleswig-Holstein

Notwendige Garagen mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu 2,75 Metern und einer Grundfläche von bis zu 20 Quadratmetern

Thüringen

Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern und einer Bruttogrundfläche von bis zu 40 Quadratmetern

Sie sehen schon, wie unterschiedlich die Vorgaben in den einzelnen Bundesländern sind. Doch auch wenn Ihr Bauvorhaben die Verordnungen der Landesbauordnung erfüllt, sollten Sie nicht gleich mit dem Bau beginnen. Auch die Kommune hat noch ein Wörtchen mitzureden. So haben ihre umfangreichen Bauvorschriften durchaus Gewicht und fließen mit in die Entscheidung ein. Sie sollten Sich daher vor dem Kauf und Bau des Carports unbedingt an das zuständige Bauamt wenden, da man hier die regionalen und lokalen Vorgaben genau kennt.

Carport bauen: Welche Unterlagen gehören in den Bauantrag?

Wie bei jedem Bauprojekt sind auch für einen Bauantrag für einen Carport bestimmte Unterlagen nötig. Die können Sie als Antragsteller selbst zusammentragen oder Sie beauftragen einen Architekten damit. Dem Antragsformular müssen dabei in der Regel folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Lageplan aus dem Katasteramt und Liegenschaftskarte
  • eine exakte Bauzeichnung (Maßstab 1:100)
  • eine verständliche Baubeschreibung
  • Berechnungen zu Fläche, Raum, Kosten und Nutzfläche
  • Statik-Berechnungen
Achtung: Meistens braucht es für Behörden Geduld. Auch das Bauamt braucht erfahrungsgemäß seine Zeit. Eine Baugenehmigung kann deshalb bis zu vier Monate dauern. Beginnen Sie deshalb früh mit der Planung, damit es für Sie nicht zu besonders langen Wartezeiten kommt.

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