Wohnumfeld verbessern: Welche Maßnahmen für barrierefreies Wohnen gibt es?
Was steckt hinter wohnumfeldverbessernden Maßnahmen?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind alle Anstrengungen, die ein barrierefreies Wohnen im Sinn haben. Viele Häuser und Wohnungen in Deutschland verfügen über enge Treppen, schmale Türen oder verwinkelte Badezimmer. Was früher auch nicht als Beeinträchtigung wahrgenommen wurde, kann im Alter aber plötzlich zu einer großen Hürde werden. Wird ein Bewohner dann noch pflegebedürftig, entpuppt sich manche Wohnumgebung als “Minenfeld” bei der Pflege. Wohnumfeldeverbessernde Maßnahmen sollen hier Abhilfe schaffen.
Die einzelnen Maßnahmen werden von der Pflegeversicherung aber nur dann bezuschusst, wenn durch sie die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird oder aber eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Pflegeversicherung prüft dies im Einzelfall und gewährt bei einem vorliegenden Pflegegrad finanzielle Zuschüsse, zum Beispiel für technische Hilfen im Haushalt. Der höchste Zuschuss liegt bei 4.000 Euro für eine Maßnahme.
Die Zuschüsse dienen vor allem dem barrierefreien Umbau der Wohnung, damit sich Pflegebedürftige und Pflegende leichter bewegen können. Ein barrierefreies Bad ist hier ein Beispiel für. Doch welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Die Pflegeversicherung gewährt einen Zuschuss, wenn:
- der Pflegebedürftige einen Pflegegrad hat
- die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen wiederhergestellt oder überhaupt ermöglicht oder gesteigert wird
- die Pflege eines Pflegebedürftigen durch eine Pflegeperson ermöglicht oder erleichtert wird
Dabei haben lediglich Pflegebedürftige einen Anspruch auf den Zuschuss der Pflegeversicherung, nicht generell alle älteren Menschen. Die Zuschüsse sollen helfen, die Wohnumgebung, in der der Pflegebedürftige lebt, zu verbessern und möglich zu machen. Vor allem für diejenigen, die sich die Kosten der Wohnraumanpassung nicht durch die Rente leisten können.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Welche Zuschüsse gibt es?
Die Wohnung barrierefrei und altersgerecht umbauen - das ist zwar sinnvoll im Alter, aber nicht immer ist die Pflegekasse in der Leistungspflicht, wenn es um wohnraumverbessernde Maßnahmen geht. Entscheidend ist hier die Art und Ursache der Hilfebedürftigkeit sowie das Ziel der Umbaumaßnahme. Daher sollten Sie sich auch bei anderen Versicherungen und Kassen informieren, welche Maßnahmen subventioniert werden. Diese Versicherungen kommen dafür in Frage:
- Die Unfallversicherung: Sie ist der passende Ansprechpartner, wenn die Behinderung auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist.
- Das Versorgungsamt: Ist verantwortlich für Schwerbehinderte, Soldaten, Kriegsopfer und Opfer von Gewaltverbrechen.
- Das Integrationsamt: Dieses Amt gewährt vor allem begleitende oder nachgehende Hilfe im Arbeitsleben, die zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung notwendig sind.
- Die Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit: Wenn es um die Teilhabe am Arbeitsleben geht, können die Kosten der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung vom zuständigen Leistungsträger bezuschusst oder sogar übernommen werden.
- Das Integrationsamt: Auch dieses Amt ist in bestimmten Fällen Ansprechpartner für die begleitende oder nachgehende Hilfe im Arbeitsleben zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung.
Die Pflegekasse bezuschusst auch Pflegehilfsmittel, wie beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle werden dagegen vom Arzt verordnet und meistens von der Krankenkasse bezahlt. Bei einer Wohnumfeldverbesserung geht es allerdings um mehr. Sie stellt einen richtigen Eingriff in die Bausubstanz dar, beispielsweise beim Einbau eines Treppenlifts.
Was gehört in den Antrag für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Da die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro an Zuschüssen zahlt, will sie auch genau wissen, wie viel Geld tatsächlich ausgegeben wird und wofür. Als Antragsteller sollten Sie daher möglichst präzise Unterlagen einreichen und alle Kosten genau auflisten. Der Antrag für ein Zuschuss von der Pflegeversicherung sollte daher folgende Dinge beinhalten:
- Materialkosten der Maßnahme (auch wenn kein Fachbetrieb beauftragt wird)
- Arbeitslohn
- Kosten für Genehmigungen
- Bei Durchführung durch Nicht-Fachkräfte: Fahrtkosten, Verdienstausfall
Liegen die tatsächlichen Kosten für eine Maßnahme unter 4.000 Euro, bezahlt die Pflegekasse auch nur die tatsächlich entstandenen Kosten. Liegen sie über 4.000 Euro, zahlt die Pflegeversicherung eben diese Summe, für den Rest muss der Versicherte selbst aufkommen.
Allerdings sieht die Pflegekasse ohnehin vor, dass der Pflegebedürftige für jede wohnumfeldverbessernde Maßnahme einen gewissen Teil der Kosten selbst tragen muss. Der Eigenanteil liegt bei maximal 10 Prozent der Kosten, darf aber auch nicht höher sein, als die Hälfte der monatlichen Bruttoeinnahmen des Pflegebedürftigen. Hat der Pflegeversicherte keine oder nur geringe eigene Einkünfte (maximal 718 Euro pro Monat), entfällt der Eigenanteil. In diesem Fall springt der Sozialhilfeträger ein.
Welche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen werden von der Kasse bezuschusst?
“Butter bei die Fische” - was wird finanziert? Die Pflegeversicherung subventioniert für Pflegebedürftige folgende Maßnahmen:
- Maßnahmen, bei denen die Bausubstanz betroffen ist, zum Beispiel Fenster oder Türen
- Ein- und Umbau von Mobiliar, zum Beispiel für ein barrierefreies Badezimmer
- Mehrkosten bei Neubauten, beispielsweise für breitere Türen
- notwendigen Gutachten, beispielsweise von Architekten und Statikern
- Arbeitskosten der Handwerker
- Aufwendungen von Nichtfachkräften, die die Maßnahmen umsetzen
- Umzugskosten in eine behindertengerechte Wohnung
Diese Umbauten sind wichtig für ein barrierefreies Bad:
- Bodentiefe Duschen
- Rutschfeste Böden
- Einbau einer Dusche statt einer Badewanne
- Höhenanpassungen von Badelementen (z.B. Toilette)
- Installation behindertengerechter Armaturen
- Haltegriffe
Menschen mit Demenz brauchen oft noch weitere Anpassungen und Hilfen, aber auch diese werden in der Regel von der Pflegekasse finanziert. Hierzu gehören:
- der Einbau von Herd-/Fenstersicherungen
- Akustische Signale beim Verlassen der Wohnung
- Bewegungsmelder
- die Beseitigung von Stolperfallen
Manche Umbauten, wie beispielsweise ein eingebauter Treppenlift, bedeuten größere Eingriffe in die Bausubstanz. Wer in einer Mietwohnung lebt, muss deshalb vorher mit seinem Vermieter die geplante Maßnahme besprechen.
Für gewöhnlich muss der Vermieter dieser Maßnahme allerdings zustimmen, es sei denn, die Umbaumaßnahmen würden etwa andere Mieter gefährden. Dieses ist aber in der Regel nicht der Fall. Dagegen wehren, weil er generell gegen Veränderungen ist, darf der Vermieter sich nicht.
Gibt aber ein Vermieter für eine Wohnraumanpassung wie etwa für eine Rollstuhlrampe grünes Licht, hat er auch das Recht, über Einbaumaßnahmen mitzubestimmen, zum Beispiel welches Material dafür verwendet wird. Zusätzlich kann der Vermieter auf den späteren Rückbau der Maßnahme drängen und dafür eine entsprechende Kaution einfordern.
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