Gemarkung: Welche Rolle spielt sie im Grundbuch?
Was ist eine Gemarkung?
Eine Gemarkung umreißt das Gebiet, in denen sich Grundstücke befinden. Dabei unterteilt man die Gemarkung zunächst in Flure, die wiederum aus diversen Grundstücken oder Flurstücken bestehen. Dabei können auch mehrere Flurstücke zu einem Grundstück gehören. Im Mittelalter stand das Wort Gemarkung für „Grenze“. Bis heute umreißt es also eine Flächeneinheit, die im sogenannten Liegenschaftskataster registriert ist.
Oft sind Gemarkungen nach der Ortschaft oder Siedlung benannt, zu der die Fläche gehört. Die Gemarkungsgrenzen entsprechen dabei den Grenzen der dort befindlichen Gemeinde. In großen Gemeinden tragen die Gemarkungen häufig den Namen des jeweiligen Stadtteils oder Gemeindebezirks. Manchmal umfasst eine Gemeinde aber auch mehrere Gemarkungen. Das hängt von der jeweiligen Größe einer Gemeinde ab, somit besteht eine Gemarkung also aus wenigen oder sehr vielen Flurstücken. Diese werden dann zu sogenannten Fluren zusammengefasst, die im Ganzen wieder die Gemarkung ausmachen.
Wem die Flurstücke in einer Gemarkung gehören, wird im Grundbuch notiert. Im Kataster sind dagegen die Lage und Beschaffenheit der Grundstücke dokumentiert.
Tipp! | Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder Ihre Immobilie verkaufen wollen, benötigen Sie die dazugehörige Flurkarte. Auf ihr stehen alle Angaben zum Flurstück. Sie können diese beim zuständigen Katasteramt beantragen. |
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Wozu dienen Gemarkungen?
Im Mittelalter stand die Bezeichnung Gemarkung oder auch „Markung“ für eine Begrenzung, später dann für ein begrenztes Gemeindegebiet. Heutzutage ist ganz Deutschland in zahlreiche Gemarkungen beziehungsweise Flure und Flurstücke mit einzelnen Nummern unterteilt. Diese sind im Liegenschaftskataster erfasst.
Ursprünglich wurden die Gemarkungsgrenzen mit Hilfe von Marksteinen sichtbar gekennzeichnet, die oft die Initialen der Ortschaft oder eine andere Kennzeichnung trugen. Diese Kennzeichnungen auf den Marksteinen bildeten später häufig die Grundlage für die Entwicklung eines Gemeindewappens.
Gut zu wissen! | Der Begriff Gemarkung sollte nicht mit der sogenannten „Grenzabmarkung“ verwechselt werden. Die Grenzabmarkung wurde zu Hilfe genommen, wenn es Streit unter Nachbarn gab über den Verlauf der Grundstücksgrenze. Dann wurde vor Ort eine Vermessung vorgenommen. Der Grenzverlauf wird wiederum im Liegenschaftskataster verzeichnet, um Grenzsteine zu setzen und Klarheit über den Verlauf der Grundstücksgrenze zu schaffen. |
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Warum steht die Gemarkung im Grundbuch?
Im Grundbuch spielt auch die Gemarkung eine Rolle: Unter der Überschrift „Gemarkung, Flur und Flurstück“ in Abteilung I wird hier über das Flurstück mit der entsprechenden Nummer Auskunft gegeben. Zudem finden sich Angaben zur Wirtschaftsart des Grundstücks, beispielsweise zur Gebäudefläche oder Freifläche, sowie zur Lage beziehungsweise Anschrift. Somit ist jedes Grundstück beziehungsweise jedes Flurstück in Deutschland erfasst. Das Kataster bildet demnach die Grundlage für die Eintragung der Grundstücke.
Welche Bedeutung haben Gemarkungen für die Gemeinde?
Die Gemarkung bezeichnet eine Flächeneinheit. Sie steht nicht für eine politische Verwaltungseinheit einer Gemeinde, auch wenn die Gemarkungsgrenzen häufig identisch sind mit den Gemeindegrenzen und die Ortschaften ohnehin oft als Namensgeber herhalten.
Dass es diese Überschneidungen gibt, liegt in der Regel an den historisch gewachsenen Strukturen. Trotzdem gibt es auch Abweichungen, wie beispielsweise Eingemeindungen im Rahmen von Gemeindegebietsreformen. In solchen Fällen gibt es oftmals mehrere Gemarkungen in einem Gemeindegebiet. Es können aber auch Teile von Gemarkungen zu verschiedenen Gemeinden oder gemeindefreien Gebieten gehören.
Wo finde ich die Gemarkung eines Flurstücks oder Grundstücks?
Wenn Sie wissen wollen, welche Gemarkung zu einem bestimmten Flurstück oder Grundstück gehört, können Sie sich beim Geoportal des jeweiligen Bundeslandes erkundigen. Anhand der Adressangaben kann man hier gezielt nach der Gemarkung suchen. Alternativ können Sie sich auch beim Grundbuchamt oder beim Katasteramt informieren.
Aber nicht nur Grundstücksbesitzer, auch Ämter wie das Tiefbauamt der Stadt, welche in der Regel für Wasser und Kanal zuständig sind, arbeiten für das Auffinden einer Liegenschaft oftmals mit der Katasterbezeichnung Gemarkung, Flurnummer und Flurstücksnummer, um in Ihrer Flurkarte das richtige Grundstück zu finden.
Mehr zum Thema Grundstücksgrenze finden Sie in unserem Artikel Grenzstein: Wie finde ich die Grundstücksgrenze?
Wie sieht eine Flurstücksnummer aus?
Die Flurstücksnummer findet sich sowohl im Grundbuch als auch auf der Flurkarte. Damit kann das Grundstück und der jeweilige Eigentümer genau zugeordnet werden. Die Flurstücksnummer besteht dabei entweder aus mindestens drei Zahlen, zum Beispiel 321, Zahl- und Buchstaben-Kombination, wie beispielsweise 134c oder einer Kombination zweier Zahlen, zum Beispiel 187/3.
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Gibt es ein Beispiel für eine Gemarkung?
Die Gemarkung kann ähnlich wie ein Vermessungsbezirk bezeichnet sein und bildet eine Flächeneinheit des Liegenschaftskatasters. Eine Gemarkung schließt dabei mehrere Grundstücke und Flurstücke zu einem Gebiet zusammen. Flure beschreiben hierbei einen mittelgroßen Messungsbereich.
Eine mögliche Gemarkung wäre beispielsweise Schorndorf-Weiler, Flur 4, Flurstück 305/8. Daneben stehen dann im Liegenschaftskataster die Wirtschaftsart des Grundstücks, zum Beispiel Hof- und Gebäudefläche sowie die Lage, wie beispielsweise Winterbacher Straße. Im Grundbuch sind dann zusätzlich die Eigentümer der Flurstücke verzeichnet.
Wo finde ich die Grundstücksnummer?
Um die Grundstücksnummer herauszubekommen, brauchen Sie zunächst die Adresse des Grundstücks. Bei einem Immobilienkauf können Sie also direkt über die Adresssuche den entsprechenden Grundbuchauszug auswählen. Dabei werden die zugewiesenen Katastralgemeinde- und Grundstücksnummern angezeigt.
Wie finde ich heraus, wem ein Flurstück gehört?
Kennen Sie die Nummer des Flurstücks oder wollen Sie eines kaufen und kennen die Adresse, können Sie sich damit an das Grundbuchamt der Gemeinde oder des Landkreises wenden. Wird Ihr Antrag auf Einsicht in die Grundbücher und Grundakten genehmigt, können Sie hier nachsehen, wem das Grundstück gehört sowie ob und in welcher Höhe es mit Grundschulden belastet ist.
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