Grundstückspreise in Achern 2023

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Die Grundstückspreise in Achern liegen in mittlerer Lage bei 335 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 429 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 247 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
247€/m2
275€/m2
302€/m2
Mittlere Lage
301€/m2
335€/m2
368€/m2
Gute Lage
351€/m2
390€/m2
429€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Achern nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 349 € 425 € 495 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 310 € 378 € 440 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 283 € 345 € 401 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 258 € 314 € 366 €

Grundstückspreise in Achern unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Achern ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 225 € 274 € 319 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 275 € 335 € 390 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 330 € 402 € 468 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Achern nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 5 € 11 € 16 €
Bauerwarungsland 46 € 72 € 97 €
Ungeordnetes Rohbauland 107 € 147 € 187 €
Geordnetes Rohbauland 201 € 214 € 227 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Achern im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 105 € 128 € 149 €
2002 103 € 126 € 147 €
2003 111 € 135 € 157 €
2004 138 € 168 € 195 €
2005 142 € 174 € 202 €
2006 160 € 194 € 226 €
2007 169 € 206 € 240 €
2008 185 € 226 € 263 €
2009 174 € 213 € 248 €
2010 168 € 205 € 239 €
2011 179 € 218 € 254 €
2012 177 € 215 € 251 €
2013 177 € 216 € 252 €
2014 185 € 226 € 263 €
2015 191 € 233 € 271 €
2016 199 € 242 € 282 €
2017 216 € 263 € 306 €
2018 241 € 294 € 342 €
2019 261 € 318 € 370 €
2020 262 € 319 € 371 €
2021 274 € 334 € 389 €
2022 284 € 346 € 402 €
2023 275 € 335 € 390 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Achern

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Achern ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Achern

Der Bodenwert in Achern liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 390 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 41%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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