Grundstückspreise in Renchen 2023

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Die Grundstückspreise in Renchen liegen in mittlerer Lage bei 260 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 302 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 193 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
193€/m2
215€/m2
236€/m2
Mittlere Lage
234€/m2
260€/m2
286€/m2
Gute Lage
247€/m2
275€/m2
302€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Renchen nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 273 € 330 € 349 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 242 € 293 € 310 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 221 € 267 € 283 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 202 € 244 € 258 €

Grundstückspreise in Renchen unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Renchen ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 176 € 213 € 225 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 215 € 260 € 275 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 258 € 312 € 330 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Renchen nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 4 € 8 € 13 €
Bauerwarungsland 36 € 55 € 75 €
Ungeordnetes Rohbauland 83 € 114 € 145 €
Geordnetes Rohbauland 156 € 166 € 176 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Renchen im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 82 € 99 € 105 €
2002 81 € 98 € 103 €
2003 86 € 105 € 111 €
2004 107 € 130 € 138 €
2005 111 € 135 € 142 €
2006 125 € 151 € 160 €
2007 132 € 160 € 169 €
2008 145 € 175 € 185 €
2009 136 € 165 € 174 €
2010 131 € 159 € 168 €
2011 140 € 169 € 179 €
2012 138 € 167 € 177 €
2013 139 € 168 € 177 €
2014 145 € 175 € 185 €
2015 149 € 181 € 191 €
2016 155 € 188 € 199 €
2017 169 € 204 € 216 €
2018 189 € 228 € 241 €
2019 204 € 246 € 261 €
2020 205 € 247 € 262 €
2021 214 € 259 € 274 €
2022 222 € 268 € 284 €
2023 215 € 260 € 275 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Renchen

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Renchen ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Renchen

Der Bodenwert in Renchen liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 275 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 27%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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