Grundstückspreise in Augsburg 2023

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Die Grundstückspreise in Augsburg liegen in mittlerer Lage bei 1400 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 1650 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 1080 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
1.080€/m2
1.200€/m2
1.320€/m2
Mittlere Lage
1.260€/m2
1.400€/m2
1.540€/m2
Gute Lage
1.350€/m2
1.500€/m2
1.650€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Augsburg nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 1524 € 1778 € 1905 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 1355 € 1581 € 1694 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 1236 € 1442 € 1545 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 1128 € 1316 € 1410 €

Grundstückspreise in Augsburg unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Augsburg ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 983 € 1148 € 1230 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1200 € 1400 € 1500 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1440 € 1680 € 1800 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Augsburg nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 22 € 46 € 70 €
Bauerwarungsland 196 € 301 € 406 €
Ungeordnetes Rohbauland 448 € 616 € 784 €
Geordnetes Rohbauland 840 € 896 € 952 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Augsburg im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 458 € 535 € 573 €
2002 453 € 529 € 566 €
2003 485 € 565 € 606 €
2004 602 € 702 € 752 €
2005 623 € 727 € 779 €
2006 698 € 814 € 872 €
2007 740 € 864 € 926 €
2008 809 € 944 € 1012 €
2009 763 € 890 € 954 €
2010 735 € 858 € 919 €
2011 781 € 912 € 977 €
2012 773 € 901 € 966 €
2013 776 € 905 € 970 €
2014 810 € 945 € 1012 €
2015 836 € 975 € 1045 €
2016 868 € 1013 € 1086 €
2017 944 € 1101 € 1180 €
2018 1054 € 1230 € 1318 €
2019 1139 € 1329 € 1424 €
2020 1144 € 1335 € 1430 €
2021 1199 € 1399 € 1499 €
2022 1239 € 1446 € 1549 €
2023 1200 € 1400 € 1500 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Augsburg

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Augsburg ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Augsburg

Der Bodenwert in Augsburg liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 1500 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 25%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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