Grundstückspreise in Gersthofen 2023

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Die Grundstückspreise in Gersthofen liegen in mittlerer Lage bei 1050 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 1265 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 855 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
855€/m2
950€/m2
1.045€/m2
Mittlere Lage
945€/m2
1.050€/m2
1.155€/m2
Gute Lage
1.035€/m2
1.150€/m2
1.265€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Gersthofen nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 1206 € 1333 € 1460 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 1073 € 1186 € 1299 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 978 € 1081 € 1184 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 893 € 987 € 1081 €

Grundstückspreise in Gersthofen unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Gersthofen ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 779 € 861 € 943 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 950 € 1050 € 1150 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1140 € 1260 € 1380 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Gersthofen nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 16 € 34 € 52 €
Bauerwarungsland 147 € 225 € 304 €
Ungeordnetes Rohbauland 336 € 462 € 588 €
Geordnetes Rohbauland 630 € 672 € 714 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Gersthofen im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 363 € 401 € 439 €
2002 358 € 396 € 434 €
2003 384 € 424 € 464 €
2004 476 € 527 € 577 €
2005 493 € 545 € 597 €
2006 552 € 611 € 669 €
2007 586 € 648 € 709 €
2008 641 € 708 € 776 €
2009 604 € 667 € 731 €
2010 582 € 643 € 705 €
2011 619 € 684 € 749 €
2012 611 € 676 € 740 €
2013 614 € 679 € 744 €
2014 641 € 708 € 776 €
2015 661 € 731 € 801 €
2016 687 € 760 € 832 €
2017 747 € 826 € 905 €
2018 835 € 923 € 1010 €
2019 901 € 996 € 1091 €
2020 905 € 1001 € 1096 €
2021 949 € 1049 € 1149 €
2022 981 € 1084 € 1188 €
2023 950 € 1050 € 1150 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Gersthofen

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Gersthofen ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Gersthofen

Der Bodenwert in Gersthofen liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 1150 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 21%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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