Grundstückspreise in Bad Fallingbostel 2023

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Die Grundstückspreise in Bad Fallingbostel liegen in mittlerer Lage bei 81 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 100 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 62 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
62€/m2
69€/m2
75€/m2
Mittlere Lage
72€/m2
81€/m2
89€/m2
Gute Lage
81€/m2
91€/m2
100€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Bad Fallingbostel nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 87 € 102 € 115 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 77 € 91 € 102 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 71 € 83 € 93 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 64 € 76 € 85 €

Grundstückspreise in Bad Fallingbostel unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Bad Fallingbostel ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 56 € 66 € 74 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 69 € 81 € 91 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 82 € 97 € 109 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Bad Fallingbostel nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 1 € 2 € 4 €
Bauerwarungsland 11 € 17 € 23 €
Ungeordnetes Rohbauland 25 € 35 € 45 €
Geordnetes Rohbauland 48 € 51 € 55 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Bad Fallingbostel im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 26 € 30 € 34 €
2002 26 € 30 € 34 €
2003 27 € 32 € 36 €
2004 34 € 40 € 45 €
2005 35 € 42 € 47 €
2006 40 € 47 € 52 €
2007 42 € 50 € 56 €
2008 46 € 54 € 61 €
2009 43 € 51 € 57 €
2010 42 € 49 € 55 €
2011 44 € 52 € 59 €
2012 44 € 52 € 58 €
2013 44 € 52 € 58 €
2014 46 € 54 € 61 €
2015 48 € 56 € 63 €
2016 49 € 58 € 65 €
2017 54 € 63 € 71 €
2018 60 € 71 € 79 €
2019 65 € 76 € 86 €
2020 65 € 77 € 86 €
2021 68 € 80 € 90 €
2022 71 € 83 € 94 €
2023 69 € 81 € 91 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Bad Fallingbostel

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Bad Fallingbostel ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Bad Fallingbostel

Der Bodenwert in Bad Fallingbostel liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 91 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 31%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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