Grundstückspreise in Walsrode 2023

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Die Grundstückspreise in Walsrode liegen in mittlerer Lage bei 85 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 126 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 50 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
50€/m2
56€/m2
61€/m2
Mittlere Lage
76€/m2
85€/m2
93€/m2
Gute Lage
103€/m2
115€/m2
126€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Walsrode nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 71 € 107 € 146 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 63 € 96 € 129 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 57 € 87 € 118 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 52 € 79 € 108 €

Grundstückspreise in Walsrode unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Walsrode ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 45 € 69 € 94 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 56 € 85 € 115 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 67 € 102 € 138 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Walsrode nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 1 € 2 € 4 €
Bauerwarungsland 11 € 18 € 24 €
Ungeordnetes Rohbauland 27 € 37 € 47 €
Geordnetes Rohbauland 51 € 54 € 57 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Walsrode im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 21 € 32 € 43 €
2002 21 € 32 € 43 €
2003 22 € 34 € 46 €
2004 28 € 42 € 57 €
2005 29 € 44 € 59 €
2006 32 € 49 € 66 €
2007 34 € 52 € 70 €
2008 37 € 57 € 77 €
2009 35 € 54 € 73 €
2010 34 € 52 € 70 €
2011 36 € 55 € 74 €
2012 36 € 54 € 74 €
2013 36 € 54 € 74 €
2014 37 € 57 € 77 €
2015 39 € 59 € 80 €
2016 40 € 61 € 83 €
2017 44 € 66 € 90 €
2018 49 € 74 € 101 €
2019 53 € 80 € 109 €
2020 53 € 81 € 109 €
2021 55 € 84 € 114 €
2022 57 € 87 € 118 €
2023 56 € 85 € 115 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Walsrode

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Walsrode ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Walsrode

Der Bodenwert in Walsrode liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 115 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 105%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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