Grundstückspreise in Bad Gandersheim 2023

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Die Grundstückspreise in Bad Gandersheim liegen in mittlerer Lage bei 48 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 64 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 28 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
28€/m2
32€/m2
35€/m2
Mittlere Lage
43€/m2
48€/m2
52€/m2
Gute Lage
53€/m2
59€/m2
64€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Bad Gandersheim nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 40 € 60 € 74 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 36 € 54 € 66 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 32 € 49 € 60 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 30 € 45 € 55 €

Grundstückspreise in Bad Gandersheim unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Bad Gandersheim ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 26 € 39 € 48 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 32 € 48 € 59 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 38 € 57 € 70 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Bad Gandersheim nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 0 € 1 € 2 €
Bauerwarungsland 6 € 10 € 13 €
Ungeordnetes Rohbauland 15 € 21 € 26 €
Geordnetes Rohbauland 28 € 30 € 32 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Bad Gandersheim im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 12 € 18 € 22 €
2002 12 € 18 € 22 €
2003 12 € 19 € 23 €
2004 16 € 24 € 29 €
2005 16 € 24 € 30 €
2006 18 € 27 € 34 €
2007 19 € 29 € 36 €
2008 21 € 32 € 39 €
2009 20 € 30 € 37 €
2010 19 € 29 € 36 €
2011 20 € 31 € 38 €
2012 20 € 30 € 38 €
2013 20 € 31 € 38 €
2014 21 € 32 € 39 €
2015 22 € 33 € 41 €
2016 23 € 34 € 42 €
2017 25 € 37 € 46 €
2018 28 € 42 € 51 €
2019 30 € 45 € 56 €
2020 30 € 45 € 56 €
2021 31 € 47 € 58 €
2022 33 € 49 € 60 €
2023 32 € 48 € 59 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Bad Gandersheim

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Bad Gandersheim ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Bad Gandersheim

Der Bodenwert in Bad Gandersheim liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 59 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 84%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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