Grundstückspreise in Northeim 2023

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Die Grundstückspreise in Northeim liegen in mittlerer Lage bei 110 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 189 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 59 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
59€/m2
66€/m2
72€/m2
Mittlere Lage
99€/m2
110€/m2
121€/m2
Gute Lage
154€/m2
172€/m2
189€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Northeim nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 83 € 139 € 218 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 74 € 124 € 194 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 67 € 113 € 177 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 62 € 103 € 161 €

Grundstückspreise in Northeim unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Northeim ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 54 € 90 € 141 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 66 € 110 € 172 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 79 € 132 € 206 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Northeim nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 1 € 3 € 5 €
Bauerwarungsland 15 € 23 € 31 €
Ungeordnetes Rohbauland 35 € 48 € 61 €
Geordnetes Rohbauland 66 € 70 € 74 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Northeim im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 25 € 42 € 65 €
2002 24 € 41 € 64 €
2003 26 € 44 € 69 €
2004 33 € 55 € 86 €
2005 34 € 57 € 89 €
2006 38 € 64 € 100 €
2007 40 € 67 € 106 €
2008 44 € 74 € 116 €
2009 41 € 69 € 109 €
2010 40 € 67 € 105 €
2011 43 € 71 € 112 €
2012 42 € 70 € 110 €
2013 42 € 71 € 111 €
2014 44 € 74 € 116 €
2015 45 € 76 € 119 €
2016 47 € 79 € 124 €
2017 51 € 86 € 135 €
2018 58 € 96 € 151 €
2019 62 € 104 € 163 €
2020 62 € 104 € 164 €
2021 65 € 109 € 171 €
2022 68 € 113 € 177 €
2023 66 € 110 € 172 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Northeim

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Northeim ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Northeim

Der Bodenwert in Northeim liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 172 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 160%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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