Grundstückspreise in Burgstädt 2023

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Die Grundstückspreise in Burgstädt liegen in mittlerer Lage bei 62 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 70 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 53 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
53€/m2
59€/m2
64€/m2
Mittlere Lage
55€/m2
62€/m2
68€/m2
Gute Lage
57€/m2
64€/m2
70€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Burgstädt nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 74 € 78 € 81 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 66 € 70 € 72 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 60 € 63 € 65 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 55 € 58 € 60 €

Grundstückspreise in Burgstädt unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Burgstädt ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 48 € 50 € 52 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 59 € 62 € 64 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 70 € 74 € 76 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Burgstädt nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 0 € 2 € 3 €
Bauerwarungsland 8 € 13 € 17 €
Ungeordnetes Rohbauland 19 € 27 € 34 €
Geordnetes Rohbauland 37 € 39 € 42 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Burgstädt im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 22 € 23 € 24 €
2002 22 € 23 € 24 €
2003 23 € 25 € 25 €
2004 29 € 31 € 32 €
2005 30 € 32 € 33 €
2006 34 € 36 € 37 €
2007 36 € 38 € 39 €
2008 39 € 41 € 43 €
2009 37 € 39 € 40 €
2010 36 € 38 € 39 €
2011 38 € 40 € 41 €
2012 38 € 39 € 41 €
2013 38 € 40 € 41 €
2014 39 € 41 € 43 €
2015 41 € 43 € 44 €
2016 42 € 44 € 46 €
2017 46 € 48 € 50 €
2018 51 € 54 € 56 €
2019 56 € 58 € 60 €
2020 56 € 59 € 61 €
2021 58 € 61 € 63 €
2022 60 € 64 € 66 €
2023 59 € 62 € 64 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Burgstädt

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Burgstädt ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Burgstädt

Der Bodenwert in Burgstädt liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 64 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 8%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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