Grundstückspreise in Doberlug-Kirchhain 2023

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Die Grundstückspreise in Doberlug-Kirchhain liegen in mittlerer Lage bei 17 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 20 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 13 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
13€/m2
15€/m2
16€/m2
Mittlere Lage
15€/m2
17€/m2
18€/m2
Gute Lage
17€/m2
19€/m2
20€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Doberlug-Kirchhain nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 19 € 21 € 24 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 16 € 19 € 21 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 15 € 17 € 19 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 14 € 15 € 17 €

Grundstückspreise in Doberlug-Kirchhain unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Doberlug-Kirchhain ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 12 € 13 € 15 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 15 € 17 € 19 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 18 € 20 € 22 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Doberlug-Kirchhain nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 0 € 0 € 0 €
Bauerwarungsland 2 € 3 € 4 €
Ungeordnetes Rohbauland 5 € 7 € 9 €
Geordnetes Rohbauland 10 € 10 € 11 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Doberlug-Kirchhain im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 5 € 6 € 7 €
2002 5 € 6 € 7 €
2003 6 € 6 € 7 €
2004 7 € 8 € 9 €
2005 7 € 8 € 9 €
2006 8 € 9 € 11 €
2007 9 € 10 € 11 €
2008 10 € 11 € 12 €
2009 9 € 10 € 12 €
2010 9 € 10 € 11 €
2011 9 € 11 € 12 €
2012 9 € 10 € 12 €
2013 9 € 10 € 12 €
2014 10 € 11 € 12 €
2015 10 € 11 € 13 €
2016 10 € 12 € 13 €
2017 11 € 13 € 14 €
2018 13 € 14 € 16 €
2019 14 € 16 € 18 €
2020 14 € 16 € 18 €
2021 14 € 16 € 18 €
2022 15 € 17 € 19 €
2023 15 € 17 € 19 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Doberlug-Kirchhain

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Doberlug-Kirchhain ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Doberlug-Kirchhain

Der Bodenwert in Doberlug-Kirchhain liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 19 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 26%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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