Grundstückspreise in Eibenstock 2023

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Die Grundstückspreise in Eibenstock liegen in mittlerer Lage bei 46 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 71 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 39 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
39€/m2
44€/m2
48€/m2
Mittlere Lage
41€/m2
46€/m2
50€/m2
Gute Lage
58€/m2
65€/m2
71€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Eibenstock nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 55 € 58 € 82 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 49 € 51 € 73 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 45 € 47 € 66 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 41 € 43 € 61 €

Grundstückspreise in Eibenstock unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Eibenstock ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 36 € 37 € 53 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 44 € 46 € 65 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 52 € 55 € 78 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Eibenstock nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 0 € 1 € 2 €
Bauerwarungsland 6 € 9 € 13 €
Ungeordnetes Rohbauland 14 € 20 € 25 €
Geordnetes Rohbauland 27 € 29 € 31 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Eibenstock im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 16 € 17 € 24 €
2002 16 € 17 € 24 €
2003 17 € 18 € 26 €
2004 22 € 23 € 32 €
2005 22 € 23 € 33 €
2006 25 € 26 € 37 €
2007 27 € 28 € 40 €
2008 29 € 31 € 43 €
2009 27 € 29 € 41 €
2010 26 € 28 € 39 €
2011 28 € 29 € 42 €
2012 28 € 29 € 41 €
2013 28 € 29 € 42 €
2014 29 € 31 € 43 €
2015 30 € 32 € 45 €
2016 31 € 33 € 47 €
2017 34 € 36 € 51 €
2018 38 € 40 € 57 €
2019 41 € 43 € 61 €
2020 41 € 43 € 61 €
2021 43 € 45 € 64 €
2022 45 € 47 € 67 €
2023 44 € 46 € 65 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Eibenstock

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Eibenstock ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Eibenstock

Der Bodenwert in Eibenstock liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 65 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 47%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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