Grundstückspreise in Lößnitz 2023

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Die Grundstückspreise in Lößnitz liegen in mittlerer Lage bei 75 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 110 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 48 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
48€/m2
54€/m2
59€/m2
Mittlere Lage
67€/m2
75€/m2
82€/m2
Gute Lage
90€/m2
100€/m2
110€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Lößnitz nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 68 € 95 € 127 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 61 € 84 € 112 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 55 € 77 € 103 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 50 € 70 € 94 €

Grundstückspreise in Lößnitz unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Lößnitz ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 44 € 61 € 82 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 54 € 75 € 100 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 64 € 90 € 120 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Lößnitz nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 1 € 2 € 3 €
Bauerwarungsland 10 € 16 € 21 €
Ungeordnetes Rohbauland 24 € 33 € 42 €
Geordnetes Rohbauland 45 € 48 € 51 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Lößnitz im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 20 € 28 € 38 €
2002 20 € 28 € 37 €
2003 21 € 30 € 40 €
2004 27 € 37 € 50 €
2005 28 € 38 € 51 €
2006 31 € 43 € 58 €
2007 33 € 46 € 61 €
2008 36 € 50 € 67 €
2009 34 € 47 € 63 €
2010 33 € 45 € 61 €
2011 35 € 48 € 65 €
2012 34 € 48 € 64 €
2013 34 € 48 € 64 €
2014 36 € 50 € 67 €
2015 37 € 52 € 69 €
2016 39 € 54 € 72 €
2017 42 € 59 € 78 €
2018 47 € 65 € 87 €
2019 51 € 71 € 94 €
2020 51 € 71 € 95 €
2021 53 € 74 € 99 €
2022 55 € 77 € 103 €
2023 54 € 75 € 100 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Lößnitz

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Lößnitz ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Lößnitz

Der Bodenwert in Lößnitz liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 100 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 85%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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