Grundstückspreise in Feldkirchen-Westerham 2023

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Die Grundstückspreise in Feldkirchen-Westerham liegen in mittlerer Lage bei 1200 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 1430 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 990 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
990€/m2
1.100€/m2
1.210€/m2
Mittlere Lage
1.080€/m2
1.200€/m2
1.320€/m2
Gute Lage
1.170€/m2
1.300€/m2
1.430€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Feldkirchen-Westerham nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 1397 € 1524 € 1651 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 1242 € 1355 € 1468 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 1133 € 1236 € 1339 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 1034 € 1128 € 1222 €

Grundstückspreise in Feldkirchen-Westerham unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Feldkirchen-Westerham ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 902 € 983 € 1066 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1100 € 1200 € 1300 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1320 € 1440 € 1560 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Feldkirchen-Westerham nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 19 € 39 € 60 €
Bauerwarungsland 168 € 258 € 348 €
Ungeordnetes Rohbauland 384 € 528 € 672 €
Geordnetes Rohbauland 720 € 768 € 816 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Feldkirchen-Westerham im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 420 € 458 € 497 €
2002 415 € 453 € 491 €
2003 444 € 485 € 525 €
2004 552 € 602 € 652 €
2005 571 € 623 € 675 €
2006 640 € 698 € 756 €
2007 679 € 740 € 802 €
2008 742 € 809 € 877 €
2009 699 € 763 € 826 €
2010 674 € 735 € 797 €
2011 716 € 781 € 847 €
2012 708 € 773 € 837 €
2013 711 € 776 € 841 €
2014 742 € 810 € 877 €
2015 766 € 836 € 905 €
2016 796 € 868 € 941 €
2017 865 € 944 € 1023 €
2018 967 € 1054 € 1142 €
2019 1044 € 1139 € 1234 €
2020 1049 € 1144 € 1239 €
2021 1099 € 1199 € 1299 €
2022 1136 € 1239 € 1343 €
2023 1100 € 1200 € 1300 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Feldkirchen-Westerham

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Feldkirchen-Westerham ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Feldkirchen-Westerham

Der Bodenwert in Feldkirchen-Westerham liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 1300 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 18%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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