Grundstückspreise in Filderstadt 2023

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Die Grundstückspreise in Filderstadt liegen in mittlerer Lage bei 810 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 1144 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 648 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
648€/m2
720€/m2
792€/m2
Mittlere Lage
729€/m2
810€/m2
891€/m2
Gute Lage
936€/m2
1.040€/m2
1.144€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Filderstadt nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 914 € 1028 € 1320 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 813 € 915 € 1175 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 741 € 834 € 1071 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 676 € 761 € 977 €

Grundstückspreise in Filderstadt unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Filderstadt ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 590 € 664 € 852 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 720 € 810 € 1040 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 864 € 972 € 1248 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Filderstadt nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 12 € 26 € 40 €
Bauerwarungsland 113 € 174 € 234 €
Ungeordnetes Rohbauland 259 € 356 € 453 €
Geordnetes Rohbauland 486 € 518 € 550 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Filderstadt im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 275 € 309 € 397 €
2002 272 € 306 € 393 €
2003 291 € 327 € 420 €
2004 361 € 406 € 522 €
2005 374 € 421 € 540 €
2006 418 € 471 € 605 €
2007 444 € 500 € 642 €
2008 485 € 546 € 701 €
2009 457 € 515 € 661 €
2010 441 € 496 € 637 €
2011 469 € 527 € 677 €
2012 463 € 521 € 669 €
2013 465 € 524 € 672 €
2014 486 € 546 € 702 €
2015 501 € 564 € 724 €
2016 521 € 586 € 752 €
2017 566 € 637 € 818 €
2018 632 € 712 € 914 €
2019 683 € 768 € 987 €
2020 686 € 772 € 991 €
2021 719 € 809 € 1039 €
2022 743 € 836 € 1074 €
2023 720 € 810 € 1040 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Filderstadt

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Filderstadt ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Filderstadt

Der Bodenwert in Filderstadt liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 1040 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 44%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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