Grundstückspreise in Filderstadt-Bonlanden 2023

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Die Grundstückspreise in Filderstadt-Bonlanden liegen in mittlerer Lage bei 800 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 962 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 711 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
711€/m2
790€/m2
869€/m2
Mittlere Lage
720€/m2
800€/m2
880€/m2
Gute Lage
787€/m2
875€/m2
962€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Filderstadt-Bonlanden nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 1003 € 1016 € 1111 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 892 € 903 € 988 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 813 € 824 € 901 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 742 € 752 € 822 €

Grundstückspreise in Filderstadt-Bonlanden unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Filderstadt-Bonlanden ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 647 € 656 € 717 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 790 € 800 € 875 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 948 € 960 € 1050 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Filderstadt-Bonlanden nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 12 € 26 € 40 €
Bauerwarungsland 112 € 172 € 231 €
Ungeordnetes Rohbauland 256 € 352 € 448 €
Geordnetes Rohbauland 480 € 512 € 544 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Filderstadt-Bonlanden im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 302 € 305 € 334 €
2002 298 € 302 € 330 €
2003 319 € 323 € 353 €
2004 396 € 401 € 439 €
2005 410 € 415 € 454 €
2006 459 € 465 € 509 €
2007 487 € 493 € 540 €
2008 533 € 539 € 590 €
2009 502 € 508 € 556 €
2010 484 € 490 € 536 €
2011 514 € 521 € 570 €
2012 508 € 515 € 563 €
2013 511 € 517 € 566 €
2014 533 € 540 € 590 €
2015 550 € 557 € 609 €
2016 571 € 579 € 633 €
2017 621 € 629 € 688 €
2018 694 € 703 € 769 €
2019 749 € 759 € 830 €
2020 753 € 762 € 834 €
2021 789 € 799 € 874 €
2022 816 € 826 € 904 €
2023 790 € 800 € 875 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Filderstadt-Bonlanden

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Filderstadt-Bonlanden ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Filderstadt-Bonlanden

Der Bodenwert in Filderstadt-Bonlanden liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 875 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 10%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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