Grundstückspreise in Fürth 2023

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Die Grundstückspreise in Fürth liegen in mittlerer Lage bei 900 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 1012 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 792 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
792€/m2
880€/m2
968€/m2
Mittlere Lage
810€/m2
900€/m2
990€/m2
Gute Lage
828€/m2
920€/m2
1.012€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Fürth nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 1117 € 1143 € 1168 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 994 € 1016 € 1039 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 906 € 927 € 947 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 827 € 846 € 864 €

Grundstückspreise in Fürth unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Fürth ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 721 € 738 € 754 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 880 € 900 € 920 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1056 € 1080 € 1104 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Fürth nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 14 € 29 € 45 €
Bauerwarungsland 126 € 193 € 261 €
Ungeordnetes Rohbauland 288 € 396 € 504 €
Geordnetes Rohbauland 540 € 576 € 612 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Fürth im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 336 € 344 € 351 €
2002 332 € 340 € 347 €
2003 355 € 363 € 371 €
2004 441 € 451 € 461 €
2005 457 € 467 € 478 €
2006 512 € 523 € 535 €
2007 543 € 555 € 567 €
2008 593 € 607 € 620 €
2009 559 € 572 € 585 €
2010 539 € 551 € 564 €
2011 573 € 586 € 599 €
2012 566 € 579 € 592 €
2013 569 € 582 € 595 €
2014 594 € 607 € 621 €
2015 613 € 627 € 640 €
2016 637 € 651 € 666 €
2017 692 € 708 € 724 €
2018 773 € 791 € 808 €
2019 835 € 854 € 873 €
2020 839 € 858 € 877 €
2021 879 € 899 € 919 €
2022 909 € 929 € 950 €
2023 880 € 900 € 920 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Fürth

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Fürth ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Fürth

Der Bodenwert in Fürth liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 920 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 4%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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