Grundstückspreise in Oberasbach 2023

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Die Grundstückspreise in Oberasbach liegen in mittlerer Lage bei 600 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 715 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 526 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
526€/m2
585€/m2
643€/m2
Mittlere Lage
540€/m2
600€/m2
660€/m2
Gute Lage
585€/m2
650€/m2
715€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Oberasbach nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 742 € 762 € 825 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 661 € 677 € 734 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 602 € 618 € 669 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 549 € 564 € 611 €

Grundstückspreise in Oberasbach unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Oberasbach ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 479 € 491 € 533 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 585 € 600 € 650 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 702 € 720 € 780 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Oberasbach nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 9 € 19 € 30 €
Bauerwarungsland 84 € 129 € 174 €
Ungeordnetes Rohbauland 192 € 264 € 336 €
Geordnetes Rohbauland 360 € 384 € 408 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Oberasbach im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 223 € 229 € 248 €
2002 221 € 226 € 245 €
2003 236 € 242 € 262 €
2004 293 € 301 € 326 €
2005 304 € 311 € 337 €
2006 340 € 349 € 378 €
2007 361 € 370 € 401 €
2008 394 € 404 € 438 €
2009 372 € 381 € 413 €
2010 358 € 367 € 398 €
2011 381 € 390 € 423 €
2012 376 € 386 € 418 €
2013 378 € 388 € 420 €
2014 394 € 405 € 438 €
2015 407 € 418 € 452 €
2016 423 € 434 € 470 €
2017 460 € 472 € 511 €
2018 514 € 527 € 571 €
2019 555 € 569 € 617 €
2020 557 € 572 € 619 €
2021 584 € 599 € 649 €
2022 604 € 619 € 671 €
2023 585 € 600 € 650 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Oberasbach

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Oberasbach ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Oberasbach

Der Bodenwert in Oberasbach liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 650 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 11%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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