Grundstückspreise in Groß Kreutz 2023

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Die Grundstückspreise in Groß Kreutz liegen in mittlerer Lage bei 130 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 154 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 67 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
67€/m2
75€/m2
82€/m2
Mittlere Lage
117€/m2
130€/m2
143€/m2
Gute Lage
126€/m2
140€/m2
154€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Groß Kreutz nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 95 € 165 € 177 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 84 € 146 € 158 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 77 € 133 € 144 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 70 € 122 € 131 €

Grundstückspreise in Groß Kreutz unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Groß Kreutz ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 61 € 106 € 114 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 75 € 130 € 140 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 90 € 156 € 168 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Groß Kreutz nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 2 € 4 € 6 €
Bauerwarungsland 18 € 27 € 37 €
Ungeordnetes Rohbauland 41 € 57 € 72 €
Geordnetes Rohbauland 78 € 83 € 88 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Groß Kreutz im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 28 € 49 € 53 €
2002 28 € 49 € 52 €
2003 30 € 52 € 56 €
2004 37 € 65 € 70 €
2005 38 € 67 € 72 €
2006 43 € 75 € 81 €
2007 46 € 80 € 86 €
2008 50 € 87 € 94 €
2009 47 € 82 € 89 €
2010 45 € 79 € 85 €
2011 48 € 84 € 91 €
2012 48 € 83 € 90 €
2013 48 € 84 € 90 €
2014 50 € 87 € 94 €
2015 52 € 90 € 97 €
2016 54 € 94 € 101 €
2017 59 € 102 € 110 €
2018 65 € 114 € 123 €
2019 71 € 123 € 132 €
2020 71 € 123 € 133 €
2021 74 € 129 € 139 €
2022 77 € 134 € 144 €
2023 75 € 130 € 140 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Groß Kreutz

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Groß Kreutz ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Groß Kreutz

Der Bodenwert in Groß Kreutz liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 140 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 86%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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