Grundstückspreise in Wustermark 2023

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Die Grundstückspreise in Wustermark liegen in mittlerer Lage bei 400 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 550 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 333 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
333€/m2
370€/m2
407€/m2
Mittlere Lage
360€/m2
400€/m2
440€/m2
Gute Lage
450€/m2
500€/m2
550€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Wustermark nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 469 € 508 € 635 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 418 € 451 € 565 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 381 € 412 € 515 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 347 € 376 € 470 €

Grundstückspreise in Wustermark unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Wustermark ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 303 € 328 € 410 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 370 € 400 € 500 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 444 € 480 € 600 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Wustermark nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 6 € 13 € 20 €
Bauerwarungsland 56 € 86 € 115 €
Ungeordnetes Rohbauland 128 € 176 € 224 €
Geordnetes Rohbauland 240 € 256 € 272 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Wustermark im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 141 € 152 € 191 €
2002 139 € 151 € 188 €
2003 149 € 161 € 202 €
2004 185 € 200 € 250 €
2005 192 € 207 € 259 €
2006 215 € 232 € 290 €
2007 228 € 246 € 308 €
2008 249 € 269 € 337 €
2009 235 € 254 € 318 €
2010 226 € 245 € 306 €
2011 241 € 260 € 325 €
2012 238 € 257 € 322 €
2013 239 € 258 € 323 €
2014 249 € 270 € 337 €
2015 257 € 278 € 348 €
2016 267 € 289 € 362 €
2017 291 € 314 € 393 €
2018 325 € 351 € 439 €
2019 351 € 379 € 474 €
2020 352 € 381 € 476 €
2021 369 € 399 € 499 €
2022 382 € 413 € 516 €
2023 370 € 400 € 500 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Wustermark

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Wustermark ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Wustermark

Der Bodenwert in Wustermark liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 500 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 35%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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