Grundstückspreise in Karlskron 2023

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Die Grundstückspreise in Karlskron liegen in mittlerer Lage bei 732 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 858 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 612 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
612€/m2
680€/m2
748€/m2
Mittlere Lage
658€/m2
732€/m2
805€/m2
Gute Lage
702€/m2
780€/m2
858€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Karlskron nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 863 € 929 € 990 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 768 € 827 € 881 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 700 € 753 € 803 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 639 € 688 € 733 €

Grundstückspreise in Karlskron unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Karlskron ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 557 € 600 € 639 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 680 € 732 € 780 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 816 € 878 € 936 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Karlskron nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 11 € 24 € 36 €
Bauerwarungsland 102 € 157 € 212 €
Ungeordnetes Rohbauland 234 € 322 € 409 €
Geordnetes Rohbauland 439 € 468 € 497 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Karlskron im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 260 € 279 € 298 €
2002 256 € 276 € 294 €
2003 274 € 295 € 315 €
2004 341 € 367 € 391 €
2005 353 € 380 € 405 €
2006 395 € 425 € 453 €
2007 419 € 451 € 481 €
2008 458 € 493 € 526 €
2009 432 € 465 € 496 €
2010 417 € 448 € 478 €
2011 443 € 476 € 508 €
2012 438 € 471 € 502 €
2013 439 € 473 € 504 €
2014 459 € 494 € 526 €
2015 473 € 509 € 543 €
2016 492 € 529 € 564 €
2017 535 € 576 € 613 €
2018 597 € 643 € 685 €
2019 645 € 694 € 740 €
2020 648 € 698 € 743 €
2021 679 € 731 € 779 €
2022 702 € 756 € 805 €
2023 680 € 732 € 780 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Karlskron

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Karlskron ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Karlskron

Der Bodenwert in Karlskron liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 780 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 14%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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