Grundstückspreise in Kehl 2023

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Die Grundstückspreise in Kehl liegen in mittlerer Lage bei 350 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 528 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 211 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
211€/m2
235€/m2
258€/m2
Mittlere Lage
315€/m2
350€/m2
385€/m2
Gute Lage
432€/m2
480€/m2
528€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Kehl nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 298 € 444 € 609 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 265 € 395 € 542 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 242 € 360 € 494 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 220 € 329 € 451 €

Grundstückspreise in Kehl unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Kehl ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 192 € 287 € 393 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 235 € 350 € 480 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 282 € 420 € 576 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Kehl nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 5 € 11 € 17 €
Bauerwarungsland 49 € 75 € 101 €
Ungeordnetes Rohbauland 112 € 154 € 196 €
Geordnetes Rohbauland 210 € 224 € 238 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Kehl im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 89 € 133 € 183 €
2002 88 € 132 € 181 €
2003 94 € 141 € 194 €
2004 117 € 175 € 240 €
2005 122 € 181 € 249 €
2006 136 € 203 € 279 €
2007 145 € 216 € 296 €
2008 158 € 236 € 323 €
2009 149 € 222 € 305 €
2010 144 € 214 € 294 €
2011 153 € 228 € 312 €
2012 151 € 225 € 309 €
2013 152 € 226 € 310 €
2014 158 € 236 € 324 €
2015 163 € 243 € 334 €
2016 170 € 253 € 347 €
2017 184 € 275 € 377 €
2018 206 € 307 € 421 €
2019 223 € 332 € 455 €
2020 224 € 333 € 457 €
2021 234 € 349 € 479 €
2022 242 € 361 € 495 €
2023 235 € 350 € 480 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Kehl

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Kehl ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Kehl

Der Bodenwert in Kehl liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 480 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 104%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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