Grundstückspreise in Kernen im Remstal 2023

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Die Grundstückspreise in Kernen im Remstal liegen in mittlerer Lage bei 830 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 946 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 675 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
675€/m2
750€/m2
825€/m2
Mittlere Lage
747€/m2
830€/m2
913€/m2
Gute Lage
774€/m2
860€/m2
946€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Kernen im Remstal nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 952 € 1054 € 1092 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 847 € 937 € 971 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 772 € 854 € 885 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 705 € 780 € 808 €

Grundstückspreise in Kernen im Remstal unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Kernen im Remstal ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 615 € 680 € 705 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 750 € 830 € 860 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 900 € 996 € 1032 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Kernen im Remstal nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 13 € 27 € 41 €
Bauerwarungsland 116 € 178 € 240 €
Ungeordnetes Rohbauland 265 € 365 € 464 €
Geordnetes Rohbauland 498 € 531 € 564 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Kernen im Remstal im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 286 € 317 € 328 €
2002 283 € 313 € 324 €
2003 303 € 335 € 347 €
2004 376 € 416 € 431 €
2005 389 € 431 € 447 €
2006 436 € 482 € 500 €
2007 463 € 512 € 530 €
2008 506 € 560 € 580 €
2009 477 € 527 € 547 €
2010 459 € 509 € 527 €
2011 488 € 540 € 560 €
2012 483 € 534 € 553 €
2013 485 € 537 € 556 €
2014 506 € 560 € 580 €
2015 522 € 578 € 599 €
2016 543 € 600 € 622 €
2017 590 € 653 € 676 €
2018 659 € 729 € 756 €
2019 712 € 787 € 816 €
2020 715 € 791 € 820 €
2021 749 € 829 € 859 €
2022 774 € 857 € 888 €
2023 750 € 830 € 860 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Kernen im Remstal

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Kernen im Remstal ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Kernen im Remstal

Der Bodenwert in Kernen im Remstal liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 860 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 14%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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