Grundstückspreise in Küps 2023

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Die Grundstückspreise in Küps liegen in mittlerer Lage bei 56 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 63 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 47 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
47€/m2
53€/m2
58€/m2
Mittlere Lage
50€/m2
56€/m2
61€/m2
Gute Lage
52€/m2
58€/m2
63€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Küps nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 67 € 71 € 73 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 59 € 63 € 65 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 54 € 57 € 59 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 49 € 52 € 54 €

Grundstückspreise in Küps unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Küps ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 43 € 45 € 47 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 53 € 56 € 58 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 63 € 67 € 69 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Küps nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 0 € 1 € 2 €
Bauerwarungsland 7 € 12 € 16 €
Ungeordnetes Rohbauland 17 € 24 € 31 €
Geordnetes Rohbauland 33 € 35 € 38 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Küps im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 20 € 21 € 22 €
2002 20 € 21 € 21 €
2003 21 € 22 € 23 €
2004 26 € 28 € 29 €
2005 27 € 29 € 30 €
2006 30 € 32 € 33 €
2007 32 € 34 € 35 €
2008 35 € 37 € 39 €
2009 33 € 35 € 36 €
2010 32 € 34 € 35 €
2011 34 € 36 € 37 €
2012 34 € 36 € 37 €
2013 34 € 36 € 37 €
2014 35 € 37 € 39 €
2015 36 € 39 € 40 €
2016 38 € 40 € 41 €
2017 41 € 44 € 45 €
2018 46 € 49 € 50 €
2019 50 € 53 € 55 €
2020 50 € 53 € 55 €
2021 52 € 55 € 57 €
2022 54 € 57 € 59 €
2023 53 € 56 € 58 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Küps

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Küps ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Küps

Der Bodenwert in Küps liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 58 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 9%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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