Grundstückspreise in Lauchringen 2023

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Die Grundstückspreise in Lauchringen liegen in mittlerer Lage bei 151 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 166 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 101 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
101€/m2
113€/m2
124€/m2
Mittlere Lage
135€/m2
151€/m2
166€/m2
Gute Lage
135€/m2
151€/m2
166€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Lauchringen nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 143 € 191 € 191 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 127 € 170 € 170 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 116 € 155 € 155 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 106 € 141 € 141 €

Grundstückspreise in Lauchringen unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Lauchringen ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 92 € 123 € 123 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 113 € 151 € 151 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 135 € 181 € 181 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Lauchringen nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 2 € 4 € 7 €
Bauerwarungsland 21 € 32 € 43 €
Ungeordnetes Rohbauland 48 € 66 € 84 €
Geordnetes Rohbauland 90 € 96 € 102 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Lauchringen im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 43 € 57 € 57 €
2002 42 € 57 € 57 €
2003 45 € 61 € 61 €
2004 56 € 75 € 75 €
2005 58 € 78 € 78 €
2006 65 € 87 € 87 €
2007 69 € 93 € 93 €
2008 76 € 101 € 101 €
2009 71 € 96 € 96 €
2010 69 € 92 € 92 €
2011 73 € 98 € 98 €
2012 72 € 97 € 97 €
2013 73 € 97 € 97 €
2014 76 € 101 € 101 €
2015 78 € 105 € 105 €
2016 81 € 109 € 109 €
2017 88 € 118 € 118 €
2018 99 € 132 € 132 €
2019 107 € 143 € 143 €
2020 107 € 144 € 144 €
2021 112 € 150 € 150 €
2022 116 € 156 € 156 €
2023 113 € 151 € 151 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Lauchringen

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Lauchringen ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Lauchringen

Der Bodenwert in Lauchringen liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 151 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 33%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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