Grundstückspreise in Murg 2023

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Die Grundstückspreise in Murg liegen in mittlerer Lage bei 135 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 177 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 107 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
107€/m2
119€/m2
130€/m2
Mittlere Lage
121€/m2
135€/m2
148€/m2
Gute Lage
144€/m2
161€/m2
177€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Murg nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 151 € 171 € 204 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 134 € 152 € 181 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 122 € 139 € 165 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 111 € 126 € 151 €

Grundstückspreise in Murg unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Murg ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 97 € 110 € 132 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 119 € 135 € 161 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 142 € 162 € 193 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Murg nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 2 € 4 € 6 €
Bauerwarungsland 18 € 29 € 39 €
Ungeordnetes Rohbauland 43 € 59 € 75 €
Geordnetes Rohbauland 81 € 86 € 91 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Murg im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 45 € 51 € 61 €
2002 44 € 51 € 60 €
2003 48 € 54 € 65 €
2004 59 € 67 € 80 €
2005 61 € 70 € 83 €
2006 69 € 78 € 93 €
2007 73 € 83 € 99 €
2008 80 € 91 € 108 €
2009 75 € 85 € 102 €
2010 72 € 82 € 98 €
2011 77 € 87 € 104 €
2012 76 € 86 € 103 €
2013 76 € 87 € 104 €
2014 80 € 91 € 108 €
2015 82 € 94 € 112 €
2016 86 € 97 € 116 €
2017 93 € 106 € 126 €
2018 104 € 118 € 141 €
2019 112 € 128 € 152 €
2020 113 € 128 € 153 €
2021 118 € 134 € 160 €
2022 122 € 139 € 166 €
2023 119 € 135 € 161 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Murg

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Murg ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Murg

Der Bodenwert in Murg liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 161 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 35%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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