Grundstückspreise in Zwönitz 2023

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Die Grundstückspreise in Zwönitz liegen in mittlerer Lage bei 83 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 99 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 60 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
60€/m2
67€/m2
73€/m2
Mittlere Lage
74€/m2
83€/m2
91€/m2
Gute Lage
81€/m2
90€/m2
99€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Zwönitz nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 85 € 105 € 114 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 75 € 93 € 101 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 69 € 85 € 92 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 62 € 78 € 84 €

Grundstückspreise in Zwönitz unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Zwönitz ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 54 € 68 € 73 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 67 € 83 € 90 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 80 € 99 € 108 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Zwönitz nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 1 € 2 € 4 €
Bauerwarungsland 11 € 17 € 24 €
Ungeordnetes Rohbauland 26 € 36 € 46 €
Geordnetes Rohbauland 49 € 53 € 56 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Zwönitz im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 25 € 31 € 34 €
2002 25 € 31 € 34 €
2003 27 € 33 € 36 €
2004 33 € 41 € 45 €
2005 34 € 43 € 46 €
2006 38 € 48 € 52 €
2007 41 € 51 € 55 €
2008 45 € 56 € 60 €
2009 42 € 52 € 57 €
2010 41 € 50 € 55 €
2011 43 € 54 € 58 €
2012 43 € 53 € 57 €
2013 43 € 53 € 58 €
2014 45 € 56 € 60 €
2015 46 € 57 € 62 €
2016 48 € 60 € 65 €
2017 52 € 65 € 70 €
2018 58 € 72 € 79 €
2019 63 € 78 € 85 €
2020 63 € 79 € 85 €
2021 66 € 82 € 89 €
2022 69 € 85 € 92 €
2023 67 € 83 € 90 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Zwönitz

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Zwönitz ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Zwönitz

Der Bodenwert in Zwönitz liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 90 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 34%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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