Grundstückspreise in Meißen 2023

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Die Grundstückspreise in Meißen liegen in mittlerer Lage bei 120 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 162 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 88 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
88€/m2
98€/m2
107€/m2
Mittlere Lage
108€/m2
120€/m2
132€/m2
Gute Lage
133€/m2
148€/m2
162€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Meißen nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 124 € 152 € 187 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 110 € 135 € 167 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 100 € 123 € 152 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 92 € 112 € 139 €

Grundstückspreise in Meißen unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Meißen ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 80 € 98 € 121 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 98 € 120 € 148 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 117 € 144 € 177 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Meißen nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 1 € 3 € 6 €
Bauerwarungsland 16 € 25 € 34 €
Ungeordnetes Rohbauland 38 € 52 € 67 €
Geordnetes Rohbauland 72 € 76 € 81 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Meißen im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 37 € 45 € 56 €
2002 37 € 45 € 55 €
2003 39 € 48 € 59 €
2004 49 € 60 € 74 €
2005 50 € 62 € 76 €
2006 57 € 69 € 86 €
2007 60 € 74 € 91 €
2008 66 € 80 € 99 €
2009 62 € 76 € 94 €
2010 60 € 73 € 90 €
2011 63 € 78 € 96 €
2012 63 € 77 € 95 €
2013 63 € 77 € 95 €
2014 66 € 81 € 99 €
2015 68 € 83 € 103 €
2016 70 € 86 € 107 €
2017 77 € 94 € 116 €
2018 86 € 105 € 130 €
2019 93 € 113 € 140 €
2020 93 € 114 € 141 €
2021 97 € 119 € 147 €
2022 101 € 123 € 152 €
2023 98 € 120 € 148 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Meißen

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Meißen ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Meißen

Der Bodenwert in Meißen liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 148 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 51%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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