Grundstückspreise in Wehr 2023

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Die Grundstückspreise in Wehr liegen in mittlerer Lage bei 195 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 264 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 139 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
139€/m2
155€/m2
170€/m2
Mittlere Lage
175€/m2
195€/m2
214€/m2
Gute Lage
216€/m2
240€/m2
264€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Wehr nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 196 € 247 € 304 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 175 € 220 € 271 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 159 € 200 € 247 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 145 € 183 € 225 €

Grundstückspreise in Wehr unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Wehr ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 127 € 159 € 196 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 155 € 195 € 240 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 186 € 234 € 288 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Wehr nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 3 € 6 € 9 €
Bauerwarungsland 27 € 41 € 56 €
Ungeordnetes Rohbauland 62 € 85 € 109 €
Geordnetes Rohbauland 117 € 124 € 132 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Wehr im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 59 € 74 € 91 €
2002 58 € 73 € 90 €
2003 62 € 78 € 97 €
2004 77 € 97 € 120 €
2005 80 € 101 € 124 €
2006 90 € 113 € 139 €
2007 95 € 120 € 148 €
2008 104 € 131 € 161 €
2009 98 € 124 € 152 €
2010 95 € 119 € 147 €
2011 100 € 127 € 156 €
2012 99 € 125 € 154 €
2013 100 € 126 € 155 €
2014 104 € 131 € 162 €
2015 107 € 135 € 167 €
2016 112 € 141 € 173 €
2017 121 € 153 € 188 €
2018 136 € 171 € 210 €
2019 147 € 185 € 227 €
2020 147 € 185 € 228 €
2021 154 € 194 € 239 €
2022 160 € 201 € 247 €
2023 155 € 195 € 240 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Wehr

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Wehr ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Wehr

Der Bodenwert in Wehr liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 240 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 54%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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